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Zahlen und Fakten: Novelle gegen die Mieter

  • Lesedauer: 2 Min.

In Deutschland gibt es keine offiziellen Statistiken zum Thema Wohnungsnot, obwohl diese nach Einschätzung von Sozialverbänden stark zunimmt. Für das Jahr 2010 schätzt die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe die Zahl der Wohnungslosen auf 248 000, weitere 106 000 Menschen waren von Wohnungslosigkeit bedroht. Als Hauptgrund gilt finanzielle Not vor allem wegen Arbeitslosigkeit. Bei einer Umfrage in Hilfseinrichtungen gab je ein Viertel der Befragten an, Grund des Wohnungsverlustes sei eine Kündigung durch den Vermieter bzw. eine eine Räumung gewesen.

Trotz dieser Entwicklung sieht das schwarz-gelbe Mietrechtsänderungsgesetz, über das am Donnerstag im Bundestag abgestimmt wird, bevor einen Tag später der Bundesrat das letzte Wort hat, keine Maßnahmen gegen Wohnungsnot vor. Stattdessen werden Räumungsklagen erleichtert. Vordergründig will die Regierung Vermieter besser vor sogenannten Mietnomaden schützen, die gemietete Wohnungen verwüsten, keine Miete zahlen und dank rechtlicher Regelungen über einen langen Zeitraum nicht geräumt werden können. Obwohl sich Experten einig sind, dass es sich dabei um von Boulevardmedien skandalisierte Einzelfälle handelt, sollen fristlose Kündigungen generell erleichtert werden. Dies ist künftig schon dann möglich, wenn Mieter mit der Kautionszahlung in Verzug sind. Außerdem wird der Einsatz des Gerichtsvollziehers für Vermieter preiswerter.

Hauptpunkt der Novelle sind indes Anreize für die energetische Gebäudesanierung. Die Klimaschutzmaßnahmen kommen nicht recht voran, weil die staatliche Förderung wegen eines Bund-Länder-Streits über die Finanzierung blockiert ist. Die schwarz-gelbe Koalition will nun Wohnungseigentümer durch eine Lockerung des Mieterschutzes »ködern«. Obwohl der Einbau neuer Fenster, einer effizienteren Heizung oder besseren Dämmung für die Mieter meist wochenlang mit Lärm und Staub verbunden ist, sollen sie künftig erst nach drei Monaten die Miete mindern können. KSt

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