Gewinnerin

Barbara Emme ist Kassiererin und ein kleines bisschen Heldin

  • Marlene Göring
  • Lesedauer: 2 Min.

Frauenrechtlerin, Buchautorin, Kassiererin: Ein Rauswurf hat Barbara Emmes Leben völlig umgekrempelt. Zur Erinnerung: Bekannt wurde die Berlinerin unter dem Pseudonym »Emmely« - die Frau, die wegen 1,30 Euro ihren Job verlor. Eigentlich müsste sie dafür dankbar sein, sagt sie heute.

2008 wollte sie nur ihr gutes Recht. Damals wurde der Kassiererin wegen angeblich eingelöster Pfandbons zu 48 und 82 Cent fristlos gekündigt. Emme verklagte daraufhin ihren Arbeitgeber, die Einzelhandelskette Kaiser's-Tengelmann. Bis heute weist sie den mutmaßlichen Pfandklau zurück, ahnt andere Motive: Sie war dem Chef ein Dorn im Auge, weil sie sich gewerkschaftlich engagierte. Außerdem gehörte sie mit 31 Jahren Betriebszugehörigkeit zu den »teuren« Angestellten - die Arbeitgeber gerne auch wegen Bagatellen loswerden.

In zwei Instanzen verlor Emme, aber das Bundesarbeitsgericht entschied für die 54-Jährige. Dazu geführt hat auch der öffentliche Druck der vielen Unterstützer und Sympathisanten. Eine hitzige Debatte zu Moral im Beruf bewegte damals Land und Politik. Pünktlich zur Wirtschaftskrise fragte man: Wenn Manager Milliarden veruntreuen und nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wie sind dann Kündigungen wegen vier Buletten oder unerlaubter Steckdosenbenutzung zu rechtfertigen?

Zwei Jahre nach der Kündigung kehrte Emme an ihren Arbeitsplatz zurück. Die alte Filiale gibt es nicht mehr, aber Emmely kassiert heute wieder bei Kaiser's in Hohenschönhausen, gleich in der Nachbarschaft ihrer Wohnung im Plattenbau. Die Menschen lieben Emmely immer noch, sie hat gerade ein Buch geschrieben. Die Medien zeichnen ein Bild von einer, die ein Verhängnis zum Erfolg geführt hat: Barbara Emme hilft seit ihrem Kampf Menschen in ähnlichen Situationen. Sie sprach 2011 auf der Weltfrauenkonferenz in Venezuela. Und im Kaiser's an der Kasse muss sie schon mal Autogramme schreiben. Eine Heldengeschichte wie für Hollywood. Wie schön.

Bagatell- und Verdachtskündigungen sind im Arbeitsrecht aber immer noch möglich. Vielleicht kam das Happy End doch etwas zu früh.

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