Zwang zu Klarnamen verhandelt

Widerspruch von Facebook gegen Datenschützer

  • Lesedauer: 1 Min.

Kiel (dpa/nd). Im Streit zwischen Datenschützern und Facebook um den Klarnamenzwang des Online-Netzwerks muss jetzt das Verwaltungsgericht Schleswig eine Entscheidung treffen. Facebook hat Widerspruch gegen eine Anordnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eingelegt und die Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung dieses Widerspruchs beantragt. »Wir sind jetzt vom Verwaltungsgericht zu einer Stellungnahme aufgefordert worden«, sagte der Datenschützer Thilo Weichert am Freitag.

Das ULD hatte Facebook in einer Anordnung Mitte Dezember eine Frist von zwei Wochen gesetzt und gefordert, dass sich alle Nutzer aus Schleswig-Holstein auch unter einem Pseudonym registrieren können.

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