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Schärfere Strafen gegen Ärzte geplant

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Berlin (dpa/nd). Rechtsverstöße von niedergelassenen Ärzten sollen künftig wirkungsvoller verfolgt werden. Die Regierung erwägt Änderungen im Berufsrecht der Länder, im Sozialgesetzbuch oder im Strafrecht, sagte ein Sprecher am Montag in Berlin. 2012 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass sich Ärzte, die für die Verordnung von Arzneien Geschenke annehmen, nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Krankenkassen fordern, die Gesetzeslücke zu beheben. Die Ärztekammern leiteten in den letzten Jahren 1000 Ermittlungsverfahren gegen Mediziner wegen Korruptionsverdachts ein. Kommentar Seite 4

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