Schärfere Strafen gegen Ärzte geplant
Berlin (dpa/nd). Rechtsverstöße von niedergelassenen Ärzten sollen künftig wirkungsvoller verfolgt werden. Die Regierung erwägt Änderungen im Berufsrecht der Länder, im Sozialgesetzbuch oder im Strafrecht, sagte ein Sprecher am Montag in Berlin. 2012 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass sich Ärzte, die für die Verordnung von Arzneien Geschenke annehmen, nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Krankenkassen fordern, die Gesetzeslücke zu beheben. Die Ärztekammern leiteten in den letzten Jahren 1000 Ermittlungsverfahren gegen Mediziner wegen Korruptionsverdachts ein. Kommentar Seite 4
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.