Schwarz-Gelb verschiebt Überwachungsgesetz
Union und FDP wollen Novelle zur Videobespitzelung am Arbeitsplatz erneut prüfen
Berlin (nd). Die Kritik von Datenschützern, Gewerkschaften und Opposition an schwarz-gelben Plänen, die Videoüberwachung am Arbeitsplatz neu zu regeln, hat offenbar Wirkung. Die Bundesregierung verschiebt ihr Vorhaben, eine gesetzliche Regelung durch das Parlament zu bringen, dass heimliche Videoaufnahmen am Arbeitsplatz zwar verbietet, die offene Überwachung aber erleichtern würde.
Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, wollen die Fraktionsvorsitzenden von Union und FDP, Volker Kauder und Rainer Brüderle, das Vorhaben noch einmal grundsätzlich auf den Prüfstand stellen. Ein Gespräch dazu ist für Ende Januar geplant, ursprünglich war geplant, dass dann schon der Bundestag über das Gesetz abstimmen soll.
Auch der Vorsitzende des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, hatte Zweifel an dem Gesetzesvorhaben angemeldet und „dringend“ empfohlen, „dass wir uns mit der Kritik ernsthaft auseinandersetzen“. Der „Rheinischen Post“ sagte der CDU-Politiker, es müsse darum gehen „einen verbesserten Arbeitnehmerschutz erreichen und nicht Unfrieden in die Betriebe tragen“. Deshalb soll zum Beispiel noch einmal darüber nachgedacht werden, ob Betriebsvereinbarungen durch gesetzliche Vorgaben wirklich ersetzt werden sollen.
Im Innenausschuss waren die Beratungen über das Gesetz nach massiver Kritik von Opposition, Gewerkschaften und Arbeitgebern von der Koalition kurzfristig vertagt worden. CDU-Mann Bosbach verwies darauf, dass für die Ausschusssitzung in dieser Woche wegen der Vorbereitungen der Feiern zum Elisée-Vertrag nur 45 Minuten für das Thema Arbeitnehmerdatenschutz zur Verfügung gestanden hätten.
In der „Neuen Westfälischen“ sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, es sei „verblüffend, dass diese Regierung keine wichtigen Dinge geregelt bekommt“. Union und FDP hätten jahrelang über den Arbeitnehmerdatenschutz diskutiert. „Und nun haben sie es auf wundersame Art geschafft, aus dem Arbeitnehmerdatenschutz ein Arbeitnehmerüberwachungsgesetz zu machen.“ Oppermann erneuerte die Ankündigung, „diese Totalüberwachung der Menschen am Arbeitsplatz mit allen Kräften“ zu verhindern.
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