Bettenlänge mindestens 1,90 m
Reiserecht
Ein Hotelbett, das kürzer als 1,90 Meter ist, stellt einen Reisemangel dar. Unter diesen Umständen dürfen Urlauber 25 Prozent des Reisepreises zurückverlangen, die Reise jedoch nicht kündigen, urteilte das Landgericht Hamburg (Az. 318 S 209/09).
Im verhandelten Fall hatten Urlauber eine Reise nach Frankreich gebucht. Ein Mitglied der Gruppe war laut Personalausweis 1,83 Meter groß. Nach eigener Aussage konnte er im Hotel sozusagen nur in Embryohaltung schlafen. Die Reisegruppe kündigte daraufhin die Reise und verlangte den Reisepreis zurück.
Das Gericht gab den Klägern teilweise recht. Hotelgäste könnten mindestens eine Matrazenlänge von 1,90 Metern erwarten. Allerdings seien die Reisenden nicht zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Dieses Recht stehe ihnen nur bei erheblichen Beeinträchtigungen zu, die die Fortsetzung der Reise unmöglich mache.
Ausgleichszahlung auch ohne Buchungsbestätigung
Verlangen Passagiere eine Ausgleichszahlung, können aber keine schriftliche Buchungsbestätigung nachweisen, so verweigern Airlines häufig die Zahlung. Zu Unrecht, urteilte das Amtsgericht Düsseldorf (Az. 3 C 2273/11 (37)). Da die Fluggastrechteverordnung keine schriftliche Bestätigung verlange, müsse die Fluglinie etwa bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden zahlen. »Wer keine Buchungsbestätigung mehr hat, sollte auf jeden Fall die Bordkarte aufheben. Diese reicht ebenfalls aus, um eine Buchung zu bestätigen«, so Dr. Alexander Skribe, Rechtsexperte des Verbraucherschutzportals Fairplane.
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.