Kommunen erneuern Forderung nach Übergangslösungen beim Kitaausbau

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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erneuert seine Forderung nach Übergangslösungen beim Kitaausbau. „Nicht in allen Kommunen wird der Rechtsanspruch erfüllt werden“, sagte Uwe Lübking, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, im nd-Interview.

Neben Containerlösungen bei fehlenden Räumlichkeiten stellte Lübking für einen Übergangszeitraum auch eine Vergrößerung der Kindergruppen zur Diskussion: „Wir wollen nicht generell die Gruppengrößen erhöhen, sondern es geht uns lediglich darum, vorübergehend zusätzlich ein oder zwei Kinder aufzunehmen.“ Im August 2013 tritt der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für unter Dreijährige in Kraft. Für die Umsetzung des Kitaausbaus sind die Kommunen zuständig. Falls es zu Entschädigungszahlungen an die Eltern kommt, die keinen Platz für ihre Kinder gefunden haben, fordert der Städte und Gemeindebund Unterstützung für die Kommunen. Bund und Länder hätten den Rechtsanspruch nach dem Krippengipfel 2007 verankert ­- „gegen die ausdrückliche Warnung der kommunalen Spitzenverbände“, so Lübking.


Das gesamte Interview lesen Sie am 31.01.2013 auf Seite 6 in »neues deutschland«. Für Nutzer des Print-, Kombi- bzw. Online-Abos ist es über "mein nd" zugänglich.

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