Jeder Fang soll an Land

Europas Parlamentarier sprechen sich für Gesetz gegen Überfischung aus

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 3 Min.

Nach der Abstimmung gab es Applaus im Plenarsaal, die Erleichterung war der EU-Berichterstatterin Ulrike Rodust anzusehen. Ihr Entwurf zur Reform der europäischen Fischereipolitik, der sogenannte Rodust-Report, will grundlegend aufräumen mit der bisherigen EU-Fischereipolitik. »Heute haben wir gezeigt, dass das EU-Parlament alles andere als ein zahnloser Tiger ist. Wir haben zum ersten Mal unsere Macht genutzt, um die Überfischung zu stoppen«, sagte sie anschließend. 502 Abgeordnete haben für die Reform gestimmt, mit Nein votierten 137, 27 Abgeordnete enthielten sich. Die neue Gemeinsame Fischereipolitik soll ab 2014 in Kraft treten.

Die neuen Regeln sollen die EU-Länder zu nachhaltigem Fischfang verpflichten und sie daran hindern, nach 2015 überhöhte Fangquoten zu beschließen, so dass sich die Bestände bis 2020 erholen können. Nach Kommissionsangaben sind fast 70 Prozent der Fischbestände in der EU zur Zeit überfischt. Auch in Gewässern von Drittländern darf die EU künftig nicht mehr zur Überfischung beitragen. Bei Verstößen soll Brüssel Fördermittel streichen.

Kernpunkt der Reform ist der unbeabsichtigte Beifang. Europäische Fischer werfen fast ein Viertel ihres Fangs zurück ins Meer, entweder um Quoten einzuhalten, oder weil die Fische keinen Handelswert haben. Um diese verschwenderische Praxis zu beenden - beim Rückwurf sind die meisten Fische tot - sollen zukünftig alle gefangenen Fische an Land gebracht werden. Fische, die unterhalb der zugelassen Mindestgröße sind, können dann zu Fischmehl- oder Tierfutter verarbeitet werden. Allerdings dürfen diese Einnahmen den Fischern lediglich zur Deckung der Anlandekosten, nicht aber zur Erwirtschaftung von Gewinn dienen. Sollten einer Besatzung Fänge ins Netz gehen, die die zugewiesene Quote überschreiten, können Quoten von anderen inländischen Schiffseignern erworben oder gepachtet werden. Schiffe, deren Fänge voraussichtlich aus einer Mischung zum Beispiel von Kabeljau, Wittling und Schellfisch bestehen, sollen eigene Quoten für diese Fischarten erhalten. Das Gesetz sieht zudem vor, dass Fischer künftig verstärkt Fanggeräte einsetzen müssen, die ein selektives Fischen ermöglichen. Zudem sollen bestimmte Jungfisch-Gebiete zeitweise für den Fischfang geschlossen werden.

Um zu verhindern, dass Beifänge künftig illegal wieder im Meer landen, will die EU die Schiffe genauer überwachen: elektronische Logbücher, satellitengestützte Schiffsüberwachungssysteme, Kameraüberwachung in Echtzeit, elektronische Berichts- und Analysetechnologien sowie die Finanzierung zusätzlicher Beobachter sind geplant.

Umweltschützer zeigten sich zufrieden. »Das ist ein großer Erfolg im Kampf gegen die Überfischung der Meere und ein außerordentlich wichtiger Schritt zu einer nachhaltigen EU-Fischerei«, sagte der Greenpeace-Meeresbiologe Thilo Maack. Bisher habe besonders die Überfischungsindustrie von der EU-Politik profitiert und ohne Rücksicht auf den Schutz der Ozeane oder kleine Fischereibetriebe die Meere geplündert. »Mit einer angemessenen Fangquote und dem Verbot, unerwünschten Fang im Meer zu entsorgen, werden sich bedrohte Fischbestände erholen können«, so Maack.

Mit der Annahme der Reform im Parlament ist der erste Schritt getan. Jetzt muss das Papier mit den Fischereiministern und der EU-Kommission verhandelt werden. Damanaki hofft, dass die nächsten Schritte bis zum Juli abgeschlossen sind.

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