Kostenfalle vermeiden

Anbieterwechsel

  • Lesedauer: 2 Min.
Steigende Strom- und Gaspreise müssen Verbraucher nicht hinnehmen. Durch einen Wechsel des Energieversorgers lassen sich Preiserhöhungen oft ausgleichen.

Man sollte sich vorher gut informieren, am besten in einer Beratungsstelle der Verbraucherzetrale, damit man nicht versehentlich in eine unvorhergesehene Kostenfalle tappt, erklärt Christian Stock, Energieexperte der Verbraucherzentrale, und schildert den Fall einer Verbraucherin, der genau dies passiert ist.

Die Ratsuchende ermittelte zunächst über ein Vergleichsportal den für sie günstigsten Tarif mit »a-Strom«, bezog jedoch bisher »b-Strom«. Was sie nicht wusste, beides sind Stromprodukte derselben Firma. Dies ging aus dem Vergleichsportal nicht hervor. Der günstige Preis von »a-Strom«, der zum Wechsel motivierte, resultierte allerdings aus einem Neukunden-Wechselbonus. Der wurde ihr nach einem Jahr nicht gewährt, da sie innerhalb desselben Unternehmens lediglich zu einem anderen Produkt gewechselt hatte. Ohne den Bonus war jedoch »a-Strom« deutlich teurer als im Portal angegeben. Die Frau hat bei diesem Wechsel kein Geld gespart.

Nicht alle Vergleichsportale weisen Verbraucher darauf hin, dass der geplante Wechsel zwar ein Tarif-, aber kein Anbieterwechsel ist. Ein eingerechneter Neukundenbonus wird hier nicht gewährt, kritisiert Experte Stock. Er rät, sich im Zweifelsfall an die Verbraucherzentrale zu wenden. Oder sich noch vor Vertragsabschluss vom Anbieter schriftlich bestätigen zu lassen, dass der angebotene Bonus gewährt wird.

Die Energieberater der Verbraucherzentrale helfen bei allen Fragen zum Energieverbrauch: online, telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungen kostenfrei.

Mehr Informationen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 - 809 802 400 (kostenfrei)

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