Wenn Aktensicht ein kleines Vermögen kostet
Sachsen-Anhalts Regierung in der Kritik
Magdeburg (dpa/nd). Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose hat die hohen Kosten für die Akteneinsicht bei den Landesbehörden und Kommunen kritisiert. In Sachsen-Anhalt würden dafür bis zu 1000 Euro verlangt, während in den Bereichen Verbraucherschutz oder Umwelt gar keine oder maximal 500 Euro Gebühren gefordert würden, sagte von Bose am Dienstag in Magdeburg. »Hier ist im Zweifel der Gesetzgeber gefragt.« Eine Prüfung der Gebührenhöhe durch die Landesregierung sei ergebnislos geblieben. Rückendeckung erhielt von Bose von den LINKEN: »Abschreckend hohe Gebühren konterkarieren das Gesetz und sein Anliegen«, sagte der Abgeordnete Uwe Loos.
Zudem forderte von Bose, der auch Beauftragter für die Informationsfreiheit ist, ein zentrales Informationsregister aufzubauen, in das die Behörden von sich aus Daten stellen müssen. Bislang würden Behörden oder Kommunen Daten nur willkürlich in das Internet stellen. So hätten einige Gemeinden etwa ihre Satzungen öffentlich zugänglich im Netz verfügbar gemacht, andere nicht. Dasselbe gelte für die jeweiligen Zuständigkeiten in den Behörden. Ein gemeinsames Portal des Landes und der Kommunen müsse zudem eine Suchfunktion bieten.
Insgesamt habe sich das Informationszugangsgesetz, das 2008 in Kraft getreten war, in der Praxis bewährt, sagte von Bose. Es trage zur Transparenz bei und stärke das Vertrauen in die Demokratie. Dem Gesetz zufolge sind Akten der Behörden grundsätzlich öffentlich. Nur wenn gesetzliche Regelungen eine Veröffentlichung - zum Beispiel aus Gründen des Datenschutzes bei personenbezogen Daten - verbieten, müssen sie geheim bleiben.
Landtagspräsident Detlef Gürth (CDU), der den zweiten Bericht des Beauftragten zu dem Gesetz entgegennahm, sprach von einem Wandel vom Obrigkeitsdenken zum Anspruch auf Transparenz. Das Gesetz, das es in ähnlicher Form auch auf Bundesebene und in anderen Bundesländern gibt, verändere das Regierungshandeln und auch die Landtagsarbeit.
Auch ein Grund
Bereits das Grundgesetz gibt jedem Bürger das Recht, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. In Sachsen-Anhalt sind mit dem Informationszugangsgesetz grundsätzlich alle amtlichen Informationen von Behörden zu allgemein zugänglichen Quellen geworden. Einblick kann jeder begehren, ohne dafür einen Grund nennen zu müssen. Der Anspruch der Bürger darf nur abgelehnt werden, wenn im Einzelfall ein gesetzlich geregelter Grund dies untersagt. Der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit wurde damit durch das Prinzip der Aktenöffentlichkeit ersetzt, sagte der Beauftragte Harald von Bose. (dpa/nd)
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