Preis für die Ferienwohnung muss vollständig sein
Reiserecht
Das OLG untersagte damit einem Vermieter, mit Mietpreisen zu werben, in denen die Endreinigungskosten nicht enthalten sind. Es sei grundsätzlich der sogenannte Endpreis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben, so das Oberlandesgericht.
Der beklagte Vermieter habe im Internet in einer Tabelle Preise für Ferienwohnungen an der Ostseeküste angegeben und erst ganz am Ende der Werbung Kosten für die Endreinigung genannt. Der Preis müsse über alle Kosten umfassen, die zwingend vom Mieter zu zahlen seien. Eine Verbraucherschutzorganisation hatte gegen den Vermieter geklagt und Recht bekommen.
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.