Linke-Politiker legen Verfassungsbeschwerde wegen Funkzellenabfrage ein

Karlsruhe soll sich mit sächsischem »Handygate« befassen: Behörden hatten bei Aktionen gegen einen Naziaufmarsch massenhaft Bürgerdaten erfasst

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Dresden (dpa/nd). Zwei Linke-Politiker aus Sachsen haben in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde wegen der massenhaften Erhebung von Handydaten eingelegt. Das gab der damit beauftragte Rechtsanwalt André Schollbach am Donnerstag in Dresden bekannt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte den Eingang der Beschwerde. Hintergrund ist das Vorgehen der sächsischen Behörden nach Protesten gegen Neonazis am 19. Februar 2011 in Dresden. Es hatte als „Handygate“ für Schlagzeilen gesorgt.

Konkret gehen die Linke-Politiker nun gegen eine zweitägige Funkzellenabfrage im Umfeld einer Straße in der Elbestadt vor. Dabei waren 81.229 Verkehrsdaten (Telefondaten wie Anrufnummern und Dauer des Gespräches) sowie 35.748 Bestandsdaten (Namen und Anschriften) erfasst und gespeichert worden. Nach Ansicht der Linken wurden massenhaft Daten völlig unbescholtener Bürger gesammelt.

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