Auskunft zum Fall Mollath
München (dpa/nd). Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Justizministerium um Stellungnahmen in der Causa Gustl Mollath gebeten. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte einen entsprechenden Bericht der »Süddeutschen Zeitung«. »Wir werden die Frage unseres höchsten Gerichts schnell und umsichtig beantworten«, sagte er. Dabei werde besonders berücksichtigt, dass Mollath schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht sei - »eine sehr lange Zeit ohne Freiheit«. Der Anwalt Michael Kleine-Cosack hatte Verfassungsbeschwerde eingereicht. Begründet wird die Klage mit der mangelnden Verhältnismäßigkeit der Unterbringung Mollaths. Mollath war als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau misshandelt haben. Mollath sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts.
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.