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Auskunft zum Fall Mollath

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München (dpa/nd). Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Justizministerium um Stellungnahmen in der Causa Gustl Mollath gebeten. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte einen entsprechenden Bericht der »Süddeutschen Zeitung«. »Wir werden die Frage unseres höchsten Gerichts schnell und umsichtig beantworten«, sagte er. Dabei werde besonders berücksichtigt, dass Mollath schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht sei - »eine sehr lange Zeit ohne Freiheit«. Der Anwalt Michael Kleine-Cosack hatte Verfassungsbeschwerde eingereicht. Begründet wird die Klage mit der mangelnden Verhältnismäßigkeit der Unterbringung Mollaths. Mollath war als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau misshandelt haben. Mollath sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts.

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