PIN, PUK und Passwort

Polizei darf sich in Mail-Konten einloggen

  • Lesedauer: 2 Min.

Barack Obama liest mit, David Cameron liest mit und demnächst auch Erwin Sellering. Ab dem 1. Juli sollen in Mecklenburg-Vorpommern, dessen Ministerpräsident Sellering ist, neue Regeln zu Gefahrenabwehr und Strafverfolgung gelten. Polizei und Verfassungsschutz soll es damit einfacher möglich sein, von Internetprovidern und Telekommunikationsanbietern IP-Adressen und Passwörter von E-Mail-Konten abzufragen. Auch an PINs und PUKs beispielsweise für Handys kämen sie damit leichter heran.

Ganz neu ist das nicht - auch früher schon konnten die Behörden unter bestimmten Bedingungen auf diese sensiblen Daten zugreifen. Allerdings schränkte das Bundesverfassungsgericht die Befugnisse im vergangenen Jahr erheblich ein. Daraufhin legte zunächst der Bundestag ein neues Gesetz zur Bestandsdatenauskunft vor. Die Bundesländer ziehen nun nach, um weiterhin private Mails von ausgewählten Bürgern mitlesen zu können. So haben bereits Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen Entwürfe zur Reform von Polizei- und Verfassungsschutzgesetz vorgelegt.

Mecklenburg-Vorpommern ist allerdings am weitesten gegangen. Hier brauchen die Behörden nicht einmal eine richterliche Genehmigung. Da sich beispielsweise die IP-Adresse mit jeder Einwahl ändere, müsse man schnell handeln, so die Begründung. Immerhin: In der Regel sollen die »Beauskunfteten« nachträglich informiert werden - wenn »hierdurch der Zweck der Auskunft« nicht vereitelt werde. Im Zweifel gilt eine »Abwägung im Einzelfall«. Wer abwägen soll, lässt der Gesetzestext offen - vermutlich wird es nicht Sellering selbst sein, der sich durch Facebook-Kommentare klickt, sondern nur eine Schar kleiner Polizisten. Johanna Treblin

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