Flexiblere Regeln
Wohn-Riester
Der Gesetzgeber beschloss Änderungen bei der Riester-Rente. Aktuelle und angehende Eigenheimbesitzer profitieren nun von flexibleren Regeln beim Wohn-Riester. So können z. B. Riester-Guthaben auch für alters- und behindertengerechte Umbaumaßnahmen eingesetzt werden.
Den Bedarf an barrierefreien Wohnungen schätzt das Bauministerium bis 2020 auf 3,5 Millionen Einheiten. Viele Eigentümer sehen zwar die Notwendigkeit eines Umbaus, scheuen aber den finanziellen Aufwand. Das neue Gesetz schafft die Möglichkeit, jederzeit gefördertes Guthaben aus dem Riester-Vertrag zu entnehmen und für einen barrierefreien Umbau zu verwenden. Zu den Voraussetzungen zählen ein Mindestbetrag bei der Entnahme sowie die Prüfung der Maßnahmen durch einen Sachverständigen.
Dank der aktuellen Gesetzesänderung ist die Wohn-Riester-Förderung künftig auch zur Finanzierung alters- und behindertengerechter Modernisierungen einsetzbar.
Durch die Änderungen gewinne der Wohn-Riester für Eigentümer und Immobilienkäufer an Attraktivität, sagt Joachim Klein von der LBS. Auch wer eine Immobilie bauen oder kaufen möchte, kann bereits vorhandenes Guthaben dafür einsetzen - oder wie gehabt ein Riester-Darlehen oder einen Riester-Bausparvertrag zur Finanzierung nutzen.
Neu ist zudem die Regelung, angespartes Riester-Kapital jederzeit für die Entschuldung einer Immobilie verwenden zu können. Künftig kann mit dem Guthaben etwa eine Sondertilgung des bestehenden Immobiliendarlehens geleistet oder am Ende der Zinsbindung ein Teil oder das gesamte Darlehen abgelöst werden.
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