Erst abgemahnt und danach automatisch gekündigt - ist das überhaupt rechtens?
Arbeitsrechtsstreit
Um es gleich vorweg zu sagen: Nein. Angehört werden muss ein Arbeitnehmer vor einer Abmahnung zwar grundsätzlich nicht (es sei denn, ein geltender Tarifvertrag legt das ausdrücklich fest). Und ein Arbeitgeber muss für eine Abmahnung auch prinzipiell keine Fristen einhalten. Lässt er jedoch so viel Zeit verstreichen, dass der Betroffene davon ausgehen kann, das in Frage stehende Verhalten werde keine Konsequenzen mehr nach sich ziehen, ist die Abmahnung in der Regel unwirksam.
Vor allem aber darf der Arbeitgeber nach erfolgter Abmahnung den Mitarbeiter nicht mehr genau wegen ein und desselben Vorfalls kündigen. Mit der »gelben Karte« einer Abmahnung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer offiziell nochmals die Chance zu geben, sein - aus Sicht des Unternehmens - vertragswidriges Verhalten abzustellen.
Erst wenn der Arbeitnehmer diese Chance nicht wahrnimmt und sein bereits einmal abgemahnte Verhalten in gleicher Weise zum wiederholten Male praktiziert, kann die »rote Karte« nachgeschoben und der Störenfried sozusagen vom Platz verwiesen werden. Dann also ist eine anschließende Kündigung rechtens.
Während übrigens die Kündigung immer schriftlich erfolgen muss, reicht grundsätzlich für die Abmahnung auch eine mündliche Form. Allerdings dürfte es dann für beide Seiten schwer sein, den abgemahnten Grund bei späteren Streitigkeiten zweifelsfrei nachzuweisen.
Tanja Leopold, Rechtsanwältin, Deutsche Anwaltshotline
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