Hilfen für Flutopfer unterzeichnet

Bund und Länder legen Sonderprogramme auf

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Berlin (epd/nd). Zwei Monate nach Beginn der Flut an Donau und Elbe rückt die Auszahlung staatlicher Hilfsgelder aus dem Hochwasserfonds näher. Vertreter von Bund und Ländern unterzeichneten am Freitag in Berlin eine Vereinbarung, in der Finanzhilfen für die Reparatur von Hochwasserschäden in sieben Sonderprogrammen geregelt sind. Für die Details zur Antragstellung, Prüfung und Auszahlung werden die Länder und Kommunen zuständig sein.

Der Aufbauhilfefonds hat ein Volumen von acht Milliarden Euro. Das Geld kommt von Bund und Ländern, wobei der Bund wegen der Zuständigkeit für beschädigte Bundesstraßen und Autobahnen etwas mehr übernimmt. Nach einem in dieser Woche vom Innenministerium vorgelegten Katalog haben unter anderem vom Hochwasser getroffene Betriebe, Landwirte und Forschungseinrichtungen ein Recht auf Zuschüsse.

Private Eigentümer können die Kosten für Reparaturen an Haus und Inventar demnach in Höhe von bis zu 80 Prozent erstattet bekommen. Der Einzelne kann damit aber nicht automatisch rechnen, weil die genaue Höhe die Länder festlegen. Nach Angaben einer Sprecherin des Innenministeriums beinhaltet jedes Fluthilfeprogramm auch die Möglichkeit, bei Härtefällen mehr zu erstatten.

Für eine solche Regelung hatte sich unter anderem die Diakonie Katastrophenhilfe eingesetzt. Deren Fluthilfekoordinator Stefan Schröer forderte am Freitag im Deutschlandradio Kultur rasche Klarheit über die genauen Hilfen. Nur wenn die Opfer wüssten, wie viel Geld sie bekämen, könnten sie über ihre Zukunft nachdenken, sagte Schröer.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) teilte mit, dass 100 Millionen Euro aus dem Fonds für die Reparatur von Schäden an Kultureinrichtungen und Denkmälern zur Verfügung stehen. Demnach haben vor allem Einrichtungen in Sachsen und Sachsen-Anhalt große Schäden erlitten. Allein der Schaden im Gartenreich Dessau-Wörlitz, das zum UNESCO-Welterbe gehört, wird auf 15 Millionen Euro geschätzt.

Die Rechtsverordnung zur Vereinbarung muss formell noch von Bundeskabinett und Bundesrat gebilligt werden. Das soll innerhalb der nächsten zwei Wochen passieren.

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