- Kommentare
- Meine Sicht
NPD nackig machen
Christin Odoj über die Einstweilige Verfügung gegen die Nationalen
Das Urteil gegen den Neuköllner NPD-Aktivisten Jan Sturm ist ein kleiner Etappensieg gegen den menschenverachtenden Einfallsreichtum, den seine Partei schon viel zu lange an den Tag legt, wenn es darum geht, andere zu diskriminieren und zu bedrohen, die nicht in ihr gebleichtes, völkisches Weltbild passen. Das Landgericht Berlin hat eine Einstweilige Verfügung erlassen, die Sturm, dem selbst ernannten »Heimführungsbeauftragten« untersagt seine zynischen Rückflugtickets weiter an Bundestagskandidaten zu verschicken, die einen für NPD-Mitglieder schwer zu buchstabierenden Nachnamen tragen.
Das Landgericht bemüht sich endlich einmal redlich, gegen den Tatbestand der Volksverhetzung zu urteilen und Recht zu sprechen. Wenn da nicht das Kammergericht wäre, das solche Entscheidungen gerne kassiert. Schon vor einem Jahr lief das im Fall des ehemaligen NPD-Vorsitzenden Jörg Hähnel ähnlich. Die Tickets seien zwar ausländerfeindlich, aber eben nicht volksverhetzerisch genug, lautete die Begründung. Die NPD hat mittlerweile genug juristische Erfahrung mit ihrer Hau-Drauf-Rethorik und weiß genau, wie sich Volksverhetzung unter dem Deckmäntelchen der freien Meinungsäußerung verstecken lässt. Zeit wird es, dass Gerichte einheitlich urteilen, die NPD nackig zu machen.
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.