Strudel eines bundesweiten Bankenskandals

Wie Kunden vor allem im Osten abgezockt wurden - nun drohen Großbanken Prozesse und Wertberichtigungen bei Immobilien

  • Michaela von der Heydt
  • Lesedauer: 11 Min.
Der HypoVereinsbank droht ein Skandal, der die Affäre um die Berliner Bankgesellschaft in den Schatten stellen würde. Wertberichtigungen bis maximal 26 Milliarden Mark erwarten Anwälte, wenn ein jahrelanges, scheinbar auf Betrug ausgerichtetes System auffliegt, das allein bei der Hypo rund 108 000 Kunden geschädigt haben soll.
Ende der 80er Jahre setzte sich die bayerische Hypotheken- und Wechselbank ein ehrgeiziges Ziel. Sie wollte der größte Immobilienfinanzierer Europas werden. Vorgabe erreicht, hieß es schon 1993, nachdem die Bank binnen eines Jahres ihr Neugeschäft in diesem Bereich um 40 Milliarden Mark gesteigert hatte, und zwar hauptsächlich durch die massenhafte Finanzierung minderwertiger »Schrottimmobilien« zu Wucherpreisen. Unter Vortäuschung falscher Tatsachen sollen dabei Kleinstimmobilien um bis zu 180 Prozent bei der Finanzierung überbewertet worden seien.
Erst durch die jüngst angekündigte Fusion der Hypothekenabteilungen der Deutschen Bank, der Commerzbank und der Dresdner Bank zur Eurohypo, rutscht die HypoVereinsbank, wie sie seit der Fusion von 1998 mit der Vereinsbank heißt, auf Platz zwei der Rangliste. Mit welch raffinierten Rechtskonstruktionen und Methoden allerdings der Hypo der rasante Aufstieg zur damaligen Branchenführerin gelang, damit beschäftigen sich nun zunehmend Richter und Staatsanwälte.

Jahrelang in Sicherheit gewogen
Jahrelang konnte sich die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank und ihre Rechtsnachfolgerin, die HypoVereinsbank, in relativer Sicherheit wiegen: Beweisanträge mit voraussichtlich negativem Ergebnis für die Hypo wurden kaum durchgeführt, sagt der Göttinger Anwalt Reiner Fuellmich. Bankenschutz wurde höher geachtet als Verbraucherschutz - dieses Urteil legen Vorgänge in München, Bamberg, Würzburg und Stuttgart nahe. Andere Großbanken sollen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zufolge ebenso mitgemischt haben. Nach dessen Schätzungen geht die Zahl der Geschädigten in die Hunderttausende. Allein bei der HypoVereinsbank sind nach vzbv-Angaben »mindestens« 108 000 Personen betroffen. Diese Größenordnung bestätigt auch die HypoVereinsbank; allerdings bestreitet sie den Zusammenhang.
Auf Anfrage erklärte Thomas Pfaff, Sprecher der HypoVereinsbank, nur ein Bruchteil dieser 108000 Fälle beziehe sich auf Verträge, die durch Vermittler so genannter Strukturvertriebe zu Stande gekommen seien. »In Deutschland ist das Immobilienfinanzgeschäft zu einem Großteil, etwa 40 Prozent, ein vermitteltes Geschäft«, bestätigte indes Pfaff. In der internen Datenverarbeitung der Bank werde aber nicht erfasst, ob die Vermittlung durch einen Steuerberater, einen Bauträger oder einen Strukturvertrieb zustande gekommen sei.
Dieser Darstellung widerspricht ein Göttinger Anwalt-Team vehement - eine von bundesweit mindestens sechzehn Anwaltskanzleien, die sich inzwischen auf diesen Verbraucherschutz-Bereich spezialisiert haben, und die »mafiosen Strukturen« in Kreditinstituten aufdecken möchten, wie Rechtsanwalt Reiner Fuellmich betont, dem die Spürnasenarbeit offensichtlich Spaß macht. Ihm und einigen Kollegen seien bankinterne PC-Programme zugespielt worden, die belegen, dass über die Provisionen eines jeden Immobiliengeschäfts genau Buch geführt wurde. Auch versehentlich von der Hypo selbst zugesandte Formulare beweisen, dass jeder Vermittler eine eigene Vermittlernummer hatte. Jetzt scheint es für die HypoVereinsbank, aber auch für andere Kreditinstitute, langsam eng zu werden.

Versteckte Provisionen von 40 bis 50 Prozent
Der Kern des für die Kreditinstitute gewinnträchtigen Geschäfts in scheinbar rechtsfreiem Raum war der Verkauf angeblich steuerersparender vollfinanzierter Immobilien nebst dazugehöriger Kredite über Strukturvertriebe und Vermittler zu horrend überteuerten Preisen. Die lagen teilweise 180Prozent über dem reellen Marktwert der Immobilien, damit in dieser Überbewertung Provisionen bis zu 40und 50Prozent versteckt werden konnten. Nicht nur Vermittler erhielten Provisionen, auch Sachbearbeiter in der Bank selbst sollen durch Provisionen ihr Gehalt stark aufgebessert haben.
Wer fällt als Käufer auf so etwas herein? Zur Zielgruppe auserkoren wurden offensichtlich Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen. Sie sollten in juristischen Dingen eher unbeschlagen sein, um so leichter von psychologisch hervorragend geschulten Drückern zur Unterschrift gedrängt werden können. Diese Überrumpelungsstrategie lief klassisch per Telefon am Arbeitsplatz ab - wo man entweder nicht lange sprechen kann und eher zu sagen bereit ist: »Erklären Sie mir das ein anderes Mal«. Oder zu Hause, wo man entspannter und offener für Köderworte ist, die da lauten »todsichere Kapitalanlage« oder »perfekte Altersvorsorge«, die Steuern spart und dabei ohne Risiko zu sein scheint, weil von der großen Hypo Bank geprüft, die das Immobilienobjekt gar großzügig finanziert. Alles immer mit dem Verweis auf zufriedene Kollegen oder Bekannte.
Die Vermittler - Drücker genannt wegen des von ihnen aufgebauten Drucks auf die potenziellen Kreditopfer - versprachen immer überzeugend, dass das Kaufobjekt ein Schnäppchen sei und nach vier oder fünf Jahren gewinnbringend wieder veräußert werden könne. Das Darlehen würde den Käufer kaum mehr als monatlich 100 Mark kosten. Und dann klingelte im Verkaufsgespräch als Scheinanruf das Handy des Vermittlers, der am Telefon in guter Schauspielmanier vorgab, dass es nur noch ein Objekt gebe. Dann herrschte langsam Zeitdruck. Zwar hätte der Kunde die Wahl, hieß es, er müsse sich aber jetzt schnell entscheiden. Dabei hätte er sogar Glück, denn er, der Vermittler, kenne einen Notar, der vielleicht sogar jetzt, zu der späten Zeit, noch einen Termin frei habe...
Und flugs zappelte der Fisch beim Mitternachtsnotar an der Kredit-Angel. Dort galt es nicht, einen Kaufvertrag zu unterschreiben. Stattdessen wurde in solchen Fällen dem potenziellen Käufer erst einmal eine Selbstauskunft zur Unterzeichnung gegeben. Die ist zwar juristisch völlig irrelevant, gibt aber dem möglichen Erwerber das Gefühl, nicht mehr aus der Situation heraus zu können. Und dann folgte statt des Kauf- ein »Geschäftsbesorgungsvertrag«. Dieser ist nichts anderes als eine unwiderrufliche Vollmacht, mit der der so beauftragte Treuhänder alle Geschäftsangelegenheiten für den Immobilienerwerb tätigen durfte. Der Kunde, der von solch einem »Geschäftsbesorgungsvertrag« noch nie etwas gehört hatte, wurde beruhigt. »Wir kümmern uns doch um alles«, hieß es. Und der Name Hypo stand in den Augen der Käufer für Seriosität.
Diese Übervorteilung ist noch nicht der ganze Skandal: Die Drücker - von den Käufern mit einer umfassenden Vollmacht zu Treuhändern gemacht - sollen von den Banken für ihren Auftritt bezahlt worden sein und in deren Auftrag agiert haben. Bezeugt wird dies inzwischen von ehemaligen leitenden Vermittlern dieser Strukturvertriebe. Die Kreditinstitute, allen voran die Hypo, waren sich ihrer Verantwortung für das Handeln der Vermittler des Strukturvertriebs offenbar bewusst. In einem der Redaktion vorliegenden bankinternen »Informations- und Weisungsdienst« (IWD) weist die Hypo darauf hin, dass Gerichte diese Vermittler als »Erfüllungsgehilfen der Bank« werten können. Zusätzlich zeigt die Bank den Vertriebsleuten hierin auch, wie das Haustürwiderrufsgesetz (HTGW) zu umgehen sei: »Das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht entfällt, wenn eine vorhergehende Bestellung vorliegt.« In der Praxis tauchte, so Fuellmich, der Drücker unerwartet beim Kunden auf und ließ sich auf einem Zettel nachträglich den nicht geplanten Termin unterschreiben.
Vor Gericht beharrte die Hypo indes, wie auch andere Banken und Sparkassen in ähnlichen Fällen, bisher auf der so genannten Trennungstheorie. Eine enge Verbindung zu den Vertrieben sei ihnen nicht nachzuweisen. Viele Geschädigte scheiterten, wenn sie später versuchten, die Vertriebsfirmen zu verklagen. Diese waren längst pleite. Warum aber bringt eine Großbank massenweise Kredite unters Volk, die mit recht hoher Wahrscheinlichkeit platzen?
Schon in den 70er und 80er Jahren waren Immobilien zu weit überteuerten Preisen an den Mann oder die Frau gebracht worden, ebenfalls mit dem Hinweis auf angebliche Steuerersparnisse. Doch dieses damals »Bauherrenmodell« genannte System hatte als Klientel wohlhabende Menschen wie Mediziner oder auch Anwälte selbst im Visier. Zweitens gab es keinen Strukturvertrieb als Makler. Denn es waren häufig Steuerberater, die ihren Mandanten diese Immobilien vermittelten und vom Verkäufer, dem Bauträger, Provisionen erhielten. Weiterer Unterschied: Diese Leute brauchten keine Bankfinanzierungen. »Meist war genügend Schwarzgeld vorhanden, das irgendwie untergebracht werden musste«, bestätigt ein Anwalt.

Umstieg auf den kleinen Geldbeutel
Aber spätestens Mitte der 80er Jahre brach diese Zielgruppe weg. Kaum einer war noch bereit, den doppelten oder dreifachen Preis für eine Eigentumswohnung zu bezahlen - nur, um Steuern zu sparen. Jetzt musste sich die Hypobank, die zuvor etliche solcher überteuerter Immobilien finanziert hatte, etwas Neues überlegen. Denn die fraglichen Bauträger konnten ihre von der Hypo finanzierten Kredite nicht mehr zurückzahlen.
Auf oberster Vorstandsebene, so die Erkenntnisse der Anwälte, soll man sich die Fortsetzung der massenweisen Übervorteilung von Menschen ausgedacht haben, um sich hieran - vermutlich auch persönlich - kräftig zu bereichern. Aus den ehemals großzügigen Objekten für betuchte Bauherren wurden Kleinstimmobilien gemacht - für den kleineren Geldbeutel erschwinglich, erklärt Fuellmich.
Aus Sicht der Bank bestand der Clou einerseits darin, dass der vom Kunden bevollmächtigte Treuhänder verschiedenste völlig unsinnige Verträge abschloss - wie Zinsgarantien, Mietvermittlung, Nebenkosten- und Mieteinnahmegarantien. Letztere hätten unter Umständen sinnvoll sein können, doch konnten sie wegen der viel zu hoch angesetzten Mieten nicht eingehalten werden. Die Bauträger gingen zumeist in Konkurs, erklärt ein Anwalt. Zum anderen verdiente die Bank nochmals daran, weil die Käufer, mangels Eigenkapital, nicht ein vorteilhafteres Annuitätendarlehen erhielten, bei dem parallel Zinsen und Tilgung bezahlt werden. Stattdessen bezahlten sie in einem Kredit nur die Zinssumme ab - auf die volle Darlehenssumme, ohne dass der zu tilgende Betrag geringer wurde. Für die Tilgung indessen mussten sie eine oder mehrere Lebensversicherungen abschließen. Doch die gehörten ja der Bank - und waren somit keine Altersvorsorge.
Die involvierten Anwälte raten den Betroffenen, die häufig aus Ostdeutschland kommen, inzwischen, nach rechtlicher Beratung bewusst die Darlehenszahlungen einzustellen, damit nicht mehr bayerische Gerichte zuständig sind. Wenn die Bank klagt, ist das Gericht am Wohnsitz des eigentlich Geschädigten zuständig. »So können wir die HypoVereinsbank außerhalb Münchens angreifen«, erklärt Fuellmich stellvertretend für seine Kollegen. »Gerade bei ostdeutschen Gerichten in Cottbus, Magdeburg oder Erfurt sitzen richtig coole Richter«, ereifert sich Fuellmich. Ein Glück, denn die Akquise neuer Opfer hatte sich, wie gesagt, zunehmend auf Ostdeutschland konzentriert. Hier müssten die Menschen jetzt gewarnt werden. Aber auch in Celle, Frankfurt (Main), Hannover und jetzt sogar in Heilbronn, Koblenz und Nürnberg erreichen die Anwälte insbesondere mit den Vollstreckungsgegenklagen immer mehr Urteile und Beweissbeschlüsse zu Gunsten der Übervorteilten. Dort würden die Richter sich auch nicht durch Befangenheitsanträge der Hypo von Beweisaufnahmen abhalten lassen. Es sei, so Fuellmich, in der Tat ein Nord-Süd-Gefälle zwischen München und dem Rest Deutschlands zu beobachten. In München wird nach allen Regeln der Kunst vertuscht, und in den anderen Gerichten will man wissen, ob die Hypo-Bank wirklich so unfassbaren »organisierten Massenbetrug« begangen hat, wie es die Rechtsanwälte sehen.
Wegen der zunehmenden Klagen drohen der HypoVereinsbank möglicherweise Wertberichtigungen von 9 bis maximal 26Milliarden Mark. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird wahrscheinlich schon am 13. Dezember dieses Jahres ein verbraucherfreundliches Urteil fällen, dass die Rückabwicklung Hunderttausender gleichgerichteter Kreditverträge zur Folge haben kann. Nämlich dann, wenn der EuGH entscheidet, dass in den seit 1991 anhängigen Fällen das HTWG auch für Realkredite gilt.

Neue Chancen durch Urteil des EuGH
Und die Chancen sind sehr gut, bestätigt auch Manfred Westphal, vzbv-Bereichsleiter für Finanzdienstleistungen. Das Widerrufsrecht für Realkredite wurde bisher absurderweise durch das seit dem 1. Januar 1991 geltende Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) verhindert. Wer also bis zum 31. Dezember 1990 in einer Haustürsituation überrumpelt wurde, hatte binnen einer Woche ein Widerrufsrecht. Wer später in die Falle psychologisch hervorragend ausgebildeter Drücker tappte, hatte Pech. Doch die offenkundigen Nachteile des VerbrKrG leuchten auch dem Generalanwalt der EU und dem Prozessbevollmächtigten der EU-Kommission ein.
Bei der HypoVereinsbank, dessen größte Anteilseigner nach Bankangaben die Münchner Rückversicherung (etwa 26Prozent), der Energiekonzern E.ON und die Wiener Anteilsverwaltung Zentralsparkasse mit jeweils 7Prozent und der Freistaat Bayern durch zwei landeseigene Stiftungen mit rund 5 Prozent sind, leuchten alle Alarmlampen. Deshalb soll der Hypo-Chefjustiziar inzwischen gar eine Wohnung in Brüssel angemietet haben - eigens für die Lobbyarbeit. Dabei blickt die HypoVereinsbank nach Auskunft ihres Sprechers Pfaff doch »gelassen auf das bevorstehende EuGH-Urteil«.
Doch Gefahr droht der Hypo noch von ganz anderer Seite. Nicht zuletzt dank des derzeit bestehenden Bilanzrechts konnte die HypoVereinsbank diese milliardenschweren »Skelette« verschweigen, erklärte Rechtsanwalt Fuellmich gegenüber ND. Und gegen eine überfällige Novellierung des Bilanzgesetzes wehren sich die Kreditinstitute mit Händen und Füßen. Dann müsste jedes Jahr der tatsächliche Wert der vergebenen Darlehen ausgewiesen werden, und auch die juristisch anfechtbaren Geschäfte anderer Großbanken kämen schneller ans Tageslicht. Damit das schneller geschieht, führen Verbraucherverbände und Juristen ihre kostenlosen Informationsveranstaltungen zu dem Thema fort.

Schadenersatz aus den USA
Zweitens drohen der HypoVereinsbank Schadenersatzforderungen in unabsehbarer Höhe, wenn die seit wenigen Wochen zu den Immobilien-Geschäften im Entwurf vorliegende US-Klage angenommen wird. Möglich wurde die US-Klage, da von den Hypo-Geschädigten rund 100 Betroffene US-Amerikaner sind. Prozesse in den USA profitieren von der deutlich verbraucherfreundlicheren anglo-amerikanischen Rechtssprechung, die auf Einzelfallentscheidungen basiert.
Beweisverfahren können nicht - wie in Deutschland - abgeblockt werden. Verweigert die Bank die Herausgabe von Unterlagen, werden die Argumente des Klägers als wahr bewertet. Doch selbst ohne Sammelklage könnte unter Umständen ein unabsehbar teures Präzedezurteil in Milliardenhöhe gefällt werden, erklärt Fuellmich, der auch in den USA als Anwalt zugelassen ist. Möglicherweise würde gar der RICO-Act, ein Gesetz zur Bekämpfung von mafiaähnlichen Strukturen auch auf diesen Bankkonzern angewendet werden können. Schadenersatzforderungen beliefen sich in diesem Fall auf das Dreifache des tatsächlich entstandenen Schadens.
Die HypoVereinsbank greift indes zu allen Mitteln, um Präzedenzurteile zu verhindern. Jüngstes Beispiel: Am 16.Oktober wollte der 11.Senat des Bundesgerichtshofs eine richtungsweisende Entscheidung darüber fällen, wann eine beklagte Bank im Rahmen des HTGW sich das Verhalten eines Untervermittlers zurechnen lassen muss. Hintergrund: Ein Ehepaar war, nach bereits beschriebener Manier, in einer Haustürsituation zum Kauf einer kreditfinanzierten Eigentumswohnung und zur Aufnahme eines Darlehens bei der beklagten Bank überredet worden. Das Paar scheiterte zwar in zwei Instanzen, ging dennoch in Revision. Zum Entsetzen der Bank, nahm der BGH die Revision an. Bankmitarbeiter wandten sich daraufhin an den Klägeranwalt und boten einen erstaunlichen Vergleich an: Sie wollten mehr zahlen, als eingeklagt worden war: Die Wohnung selbst zu verwerten, den Darlehensnehmer aus allen Kreditverpflichtungen zu entlassen und ihm nicht nur alle Darlehenszahlungen zurückzuzahlen, sondern auch alle anderen Kosten, die er mit dem Erwerb der Wohnung gehabt hatte, zu erstatten.

Öffentliche Info-Veranstaltung zu dem Problemkreis am Sonnabend, dem 24. November von 13bis 16Uhr in der Lok-Halle in Göttingen - direkt hinter dem Bahnhof.

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