Blanko- Unterschrift mit Folgen
unterschrieben und an seinen Geschäftspartner weitergereicht. Der füllte sie anschließend aus und gab die Laufleistung des Wagens mit 160000 Kilometern an. Tatsächlich standen aber auf dem Tacho 260000 Kilometer.
Die Versicherung bekam davon Wind und verweigerte die Regulierung des Schadens wegen der falschen Angabe in der Schadenmeldung.
Das Oberlandesgericht Hamm gab dem Assekuranzunternehmen Recht, denn der Versicherungsnehmer sei für den nachträglich ausgefüllten Inhalt des blanko unter schriebenen Formulars selbst verantwortlich. Und das gilt nicht nur für Versicherungen - Blanko- Unterschriften bergen immer ein Risiko und sollten weitestgehend ver mieden werden. (OLG Hamm Az: 20 U 58/99)
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