Dieser Text ist Teil des nd-Archivs seit 1946.

Um die Inhalte, die in den Jahrgängen bis 2001 als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Text- und Layouterkennung eingesetzt. Je älter das Original, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatische Erkennvorgang bei einzelnen Wörtern oder Absätzen auf Probleme stößt.

Es kann also vereinzelt vorkommen, dass Texte fehlerhaft sind.

Blanko- Unterschrift mit Folgen

  • Lesedauer: 1 Min.

unterschrieben und an seinen Geschäftspartner weitergereicht. Der füllte sie anschließend aus und gab die Laufleistung des Wagens mit 160000 Kilometern an. Tatsächlich standen aber auf dem Tacho 260000 Kilometer.

Die Versicherung bekam davon Wind und verweigerte die Regulierung des Schadens wegen der falschen Angabe in der Schadenmeldung.

Das Oberlandesgericht Hamm gab dem Assekuranzunternehmen Recht, denn der Versicherungsnehmer sei für den nachträglich ausgefüllten Inhalt des blanko unter schriebenen Formulars selbst verantwortlich. Und das gilt nicht nur für Versicherungen - Blanko- Unterschriften bergen immer ein Risiko und sollten weitestgehend ver mieden werden. (OLG Hamm Az: 20 U 58/99)

- Anzeige -

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.