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Geländer oder Mauer am Balkon?

  • Lesedauer: 1 Min.
Sollen in einer Wohneigentumsanlage die Balkonbrüstun-gen erneuert und Mauern durch Metallgeländer ersetzt werden, so ist dazu nicht immer die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich. Ein Mehrheitsbeschluss reicht aus, entschied das OLG München. Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, waren in einer Wohneigentumsanlage Instandsetzungsarbeiten geplant. Balkonbrüstungen aus gelben Klinkersteinen mussten wegen Schäden am Mauerwerk und ungenügender Standsicherheit dringend saniert werden. In der Eigentümerversammlung fassten die Hausbewohner mehrheitlich den Beschluss, die alten Mauern durch moderne Leichtmetallgeländer zu ersetzen. Einige zogen dagegen vor Gericht. Sie meinten, bei der Umgestaltung der Balkone handele es sich um eine bauliche Veränderung, die nur einstimmig hätte beschlossen werden können. Das OLG München sah das anders (BeschIuss vom 14. November 2005, Az. 34 Wx 105/05). In dem geplanten Austausch der Balkonbrüstungen sei keine bauliche Veränderung zu sehen, sondern nur eine modernisierende Instandsetzungsmaßnahme. Sie habe mit bloßer Stimmenmehrheit beschlossen werden können. Die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung sei nicht auf eine Wiederherstellung des früheren Zustands beschränkt. Vielmehr schließe sie auch sinnvolle Modernisierungen, die eine bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellten, mit ein, wenn die entstehenden Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stünden.
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