2014 mit Foto
Gericht bestätigt Pflicht zur Krankenversicherungskarte
Berlin. Krankenversicherte sind verpflichtet, zum Nachweis ihres Versicherungsschutzes ab dem 1. Januar 2014 die elektronische Gesundheitskarte zu benutzen, urteilte das Sozialgericht Berlin. Es besteht kein Anspruch gegen die Krankenkassen auf Ausstellung eines anderen Versicherungsnachweises. Nutzungspflicht und Speicherung der Personaldaten auf der Karte seien durch das Interesse der Versichertengemeinschaft gedeckt. Sie sichern effektive Leistungserbringung und Abrechnung. Das obligatorische Foto erleichtere die Identitätskontrolle und verhindere einen Missbrauch der Karte.
Zum 1. Januar 2014 wird die Nutzung der umstrittenen elektronischen Gesundheitskarte Pflicht für alle Versicherten. Einige wehren sich vor allem wegen datenschutzrechtlicher Bedenken gegen die Einführung. Bisher wurden die entsprechenden Rechtsschutzanträge wegen fehlender Dringlichkeit abgewiesen. Erstmals lehnte das Gericht einen Antrag nun auch aus inhaltlichen Gründen ab. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Er kann beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam angefochten werden. nd
Aktenzeichen S 81 KR 2176/13 ER
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