Möbelversand darf Haftung für Transport nicht ausschließen
Urteil des Bundesgerichtshofs
Die BGH-Richter erklärten damit eine entsprechende Vertragsklausel eines Möbelversandhändlers für unwirksam. Wenn eine Montage vereinbart ist, sei der Händler auch für den Transport zuständig, da die Montage nur beim Kunden erbracht werden könne. Vertragsklauseln, die davon abweichen, würden den Kunden unangemessen benachteiligen
Die Entscheidung betrifft nicht sonstige Online-Bestellungen ohne Montage-Dienstleistungen. In diesen Fällen schuldet der Händler nach der bisherigen Rechtsprechung nur die ordnungsgemäße Übergabe der Ware an das Transportunternehmen, so der Bundesgerichtshof weiter.
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.