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Mütterrente gerät unter Zeitdruck

Gutachten äußert Zweifel an Rechtmäßigkeit von Koalitionsplänen

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: 2 Min.
Union und SPD haben bis Jahresende Zeit, ihre Rentenpläne zu beschließen. Sonsten müssen die Rentenbeiträge sinken.

Die Große Koalition in spe kommt mit ihren Rentenplänen in zeitliche Bedrängnis. Um die Mütterrente und die Lebensleistungsrente wie geplant finanzieren zu können, müssen Union und SPD das entsprechende Gesetz noch bis zum 1. Januar 2014 verabschieden. Dies geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor, das dem »nd« vorliegt. Zudem erntete die künftige Koalition Kritik aus allen Richtungen für ihren Plan, diese Wahlversprechen über die Rentenversicherungsbeiträge zu bezahlen.

Laut dem Gutachten ist die Bundesregierung eigentlich verpflichtet, die Rentenversicherungsbeiträge von derzeit 18,9 Prozent auf 18,3 Prozent zu senken. Denn die Rücklagen der Rentenversicherung dürfen nur das 0,2- bis 1,5-Fache ihrer monatlichen Ausgaben betragen. Da diese aber auf Grund der gestiegenen Einnahmen auf voraussichtlich 1,75 Monatsausgaben anwachsen werden, müssten die Beitragssätze gesenkt werden.

Doch CDU/CSU und SPD möchten sie bei 18,9 Prozent belassen, um so Vorhaben wie die geplante Mütterrente finanzieren zu können. Dabei sollen Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, einen zusätzlichen Rentenentgeltpunkt bekommen.

Die dafür vorgesehene Beibehaltung der Beitragshöhe wäre aber nur rechtmäßig, wenn per Gesetz »beispielsweise die Höchstrücklage auf das Zweifache einer Monatsausgabe angehoben« werde, schreiben die Wissenschaftler in ihrem Gutachten. Dies nach dem 1. Januar rückwirkend zu beschließen, sei verfassungswidrig. Auch für die fristgerechte Einführung müsste »voraussichtlich vom sonst üblichen Gesetzgebungsverfahren abgewichen werden«, so das Gutachten.

Selbst das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) rügt die Rentenpläne von Union und SPD. Die Mütterrente koste bereits zu Anfang 6,5 Milliarden Euro pro Jahr. Dies sei nur durch höhere Beiträge zu bezahlen. Dadurch müssten die Beitragszahler ab 2015/16 um 0,7 Prozent höhere Rentenbeiträge abführen, so das Institut.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die LINKE fordern indes eine andere Finanzierung: Sie wollen die Mehrkosten mit Steuermitteln bezahlen. »Da es sich bei der Anerkennung der Zeiten der Erziehung um eine Leistung des Familienausgleichs handelt, ist die Finanzierung Aufgabe des Bundes«, erklärte DRV-Präsident Herbert Rische. Dem stimmte LINKEN-Rentenexperte Matthias Birkwald zu: »Darum dürfen die Mütterrenten nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden, sondern sie müssen aus Steuermitteln finanziert werden.«

Doch als die LINKE am Mittwoch im Hauptausschuss des Bundestages einen entsprechenden Gesetzesentwurf einbringen wollte, kam es zum Eklat. Sie verließ den Ausschuss unter Protest, nachdem Union und SPD ihre Vorschläge vertagten. Für Birkwald war dies »ein Zeichen der Arroganz noch nicht völlig vorhandener Macht«.

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