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Vorerst keine Gentests an Embryonen

PID-Verordnung tritt im Februar in Kraft

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Erblich vorbelastete Paare müssen offenbar weiter auf die Möglichkeit für Gentests an Em- bryonen warten. Obwohl zum ersten Februar die Verordnung zur sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) in Kraft tritt, sind die Voraussetzungen zur Anwendung in den Ländern noch nicht geschaffen. Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den Landesregierungen ergab, sind bislang noch keine PID-Zentren genehmigt und keine der vorgeschriebenen Ethikkommissionen gebildet worden. Damit sind die Gentests auf rechtlich abgesicherter Grundlage weiterhin zunächst nicht möglich.

Ausgelöst durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs hatte der Bundestag nach langer Debatte 2011 eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes beschlossen. Danach sind Gentests an Embryonen bei der künstlichen Befruchtung möglich, wenn bei dem Elternpaar ein hohes Risiko für eine schwere Erbkrankheit des Kindes zu befürchten ist. Für die Umsetzung sind die Länder verantwortlich, die entsprechende Bundesverordnung tritt in rund zwei Wochen in Kraft. Sie nennt allerdings keine Frist, bis wann die Länder alle Voraussetzungen geschaffen haben müssen.

Die Länder entscheiden über die Zulassung sogenannter PID-Zentren. Nur dort dürfen die Gentests vorgenommen werden. Über die Erlaubnis muss in jedem Einzelfall eine Ethikkommission entscheiden, die mit vier Medizinern, einem Juristen, einem Ethikexperten sowie jeweils einem Vertreter von Patienten- und Behinderteninteressen besetzt sein muss. epd/nd

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