Geburtshilfe auf Sylt bleibt geschlossen

Gericht weist Eilantrag der »Liste Zukunft« ab

  • Dieter Hanisch, Schleswig
  • Lesedauer: 2 Min.

Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig: Ein Eilantrag mit dem Ziel, weiterhin Geburtshilfeleistungen auf der Insel Sylt vorzuhalten, wurde am Mittwochnachmittag abgewiesen. Vorerst gescheitert ist damit ein juristischer Vorstoß der kommunalen Wählergemeinschaft »Liste Zukunft«, die Schließung der Geburtshilfe im Asklepios-Krankenhaus auf Sylt rückgängig zu machen. Die »Liste Zukunft« hatte auf den Krankenhausplan und eine dort vereinbarte gesundheitliche Vollversorgung verwiesen - und wollte diese vom Kieler Gesundheitsministerium einfordern. Die 1. Kammer des Gerichts hielt dem Antragsteller allerdings vor, dass er gar nicht klagebefugt sei. Zuletzt hatte es auf der Insel jährlich knapp 100 Geburten gegeben.

In der Begründung des Gerichts heißt es: Ein Anspruch eines privaten Drittbetroffenen auf Errichtung oder Erhalt einer bestimmten regionalen Krankenhausversorgung bestehe unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt. Der Krankenhausplan selbst sei in seiner Rechtsnatur nicht justiziabel. Lediglich die direkt an dem Plan Beteiligten, also der Krankenhausträger oder die Krankenkassen, seien berechtigt, Pflichten einzuklagen.

Landesweit gibt es noch 23 Geburtskliniken. Doch auch deren Bestand scheint nun in Gefahr. Speziell in Wyk auf Föhr mit jährlich nur 50 Geburten ist man hellhörig geworden. Der Verband der Ersatzkassen weist darauf hin, dass in Kliniken mit weniger Geburten die Säuglingssterblichkeit höher sei. Auch Walter Jonat, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, sieht bei insgesamt rückläufigen Geburtszahlen die Notwendigkeit einer Zentralisierung und spricht von einem Luxus, den man sich derzeit in Deutschland mit manch einer ortsnahen Einrichtung noch leisten würde.

Unterdessen bestätigte die Staatsanwaltschaft in Flensburg, dass bei ihr eine Strafanzeige gegen Asklepios-Verantwortliche auf Sylt eingegangen sei. Gegenstand ist der Tod von zwei Babys in den Jahren 2011 und 2012 beim Geburtsvorgang. Bereits 2010 hat außerdem ein Baby die Geburt nur mit schwersten Behinderungen überlebt. Jetzt müssen die Ermittler dem Verdacht möglicher Klinikmängel und Fehler nachgehen. Die Aufarbeitung der Fälle ist dem Verein Geburt e.V. (Eckernförde) zu verdanken.

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