Die illegale Karte
Bündnis ruft Patienten zum Widerstand auf
nd: Die Aktion »Stoppt die e-Card!« gleicht ein bisschen dem Versuch, einen ICE mit Winken zum Halten zu bringen. Meinen Sie, Sie schaffen das noch?
Lotze: Das meinen wir. Eine Springerzeitung wie das »Hamburger Abendblatt« titelte jetzt »Elektronische Gesundheitskarte ist illegal«.
Ist sie das?
Selbstverständlich, das ist der Ausgangspunkt, denn die Online-Verschaltung der Gesundheitsdaten in zentralen Servern hebt die ärztliche Schweigepflicht auf.
2002. Mit der elektronischen Gesundheitskarte sollen Informationen besser verfügbar gemacht und Kommunikation erleichtert werden, teilt das SPD-geführte Bundesgesundheitsministerium mit. Die Nutzung sei freiwillig.
2004. Gesetzliche und private Krankenversicherung forcieren die Arbeiten für eine elektronische Gesundheitskarte.
2005. Die gematik GmbH wird gegründet. Ihre Aufgabe ist die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der e-Card.
2006. Kritische Stimmen zur Karte werden laut. Drei Viertel aller Teilnehmer einer Umfrage des Branchendienstes GESUNDHEIT ADHOC sind der Ansicht, dass die Einführung zu mehr Kosten und Bürokratie führen werde. 20 Prozent glauben, dass die Macht der Krankenkassen zunehmen wird.
2007. Die Einführung der »Gesundheitskarte bietet keinen medizinischen Vorteil. Sie entpuppt sich bei näherer Betrachtung als inhaltsleere Marketingversprechungen einer Industrie mit Interesse an Milliardengewinnen«, so die Organisation »Freie Ärzteschaft« in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Auch die Ärztekammer Berlin lehnt die elektronische Karte ab.
2009. Die Private Krankenversicherung (PKV) steigt aus dem Projekt aus, bleibt aber gematik-Gesellschafterin.
2013. Die gesetzlichen Krankenkassen erklären, Krankenversicherungskarten ohne Foto seien ab 2014 ungültig. Vom 1. Oktober an könnten Kassenärzte nur noch über die e-Card abrechnen. Patientenorganisationen, Gegenbündnisse, Linkspartei halten alte Karten nach wie vor für gültig, Lesegeräte würden sie akzeptieren.
2014. Ein Gutachten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erklärt die bereits ausgegebenen Karten für illegal, weil die Identität der Fotos nicht geprüft sei. nd/ott
Der Hauptvorwurf gegen die e-Card ist, dass die Daten auf zentralen Servern abgelegt werden?
Die zentralen Server werden zunächst nur den Kassen zugänglich sein. Aber Daten im Netz sind überhaupt nicht mehr sicher. Da können jederzeit andere Instanzen, etwa aus der Industrie, heran. Es können Daten aber auch durch Gesetzesänderungen zur Ware werden. Die Krankenkassen selber und die ganze Kommerzialisierung des Gesundheitswesens zielt ja darauf ab, mehr Profit zu erzielen. Nur darum geht es. Auf dem Gesundheitsmarkt sind noch geschätzte 60 Milliarden Euro jährlich mehr zu verdienen. Dafür wäre eine digitale Kontrolle der Gesundheitsdaten sehr hilfreich. Firmen könnten auf deren Grundlage dem Patienten sagen, was er alles noch machen kann, und dem Arzt, was er verschreiben soll. So wird auch dem Arzt die Hoheit über die Versorgung des Patienten genommen.
Was ist mit dem Foto?
Die Identität der Patienten mit dem Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte, die schon an etwa 60 Millionen Versicherte ausgegeben worden ist, wurde nicht überprüft. In den Richtlinien steht: »Es ist mindestens eine belastbare Bestätigung der Identität beim Ausstellen von Identifikationskarten durch eine vom Benutzer unabhängige Instanz notwendig, oder das persönliche Erscheinen des Benutzers bei einer vertrauenswürdigen Stelle mit Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes«. Das ist nicht geschehen. Die Karten sind ungültig.
Die Krankenversicherten scheinen nicht so skeptisch zu sein. Die meisten haben ihr Bild eingeschickt.
Unter Druck. Sie sind mehrfach aufgefordert worden und auch mit unwahren Informationen durch die Krankenkassen bedrängt worden: Wenn sie ihr Foto nicht einschicken, würden sie als Privatpatient behandelt. Das ist nicht wahr. Erstens galten die alten Krankenversicherungskarten weiter. Und zweitens gibt es immer ein Ersatzverfahren.
Waren sich die Ärzte einig in der Bewertung der e-Card?
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat ganz klar Stellung gegen die elektronische Gesundheitskarte bezogen und jetzt das Gutachten veröffentlicht, nach dem der Identitätsnachweis für das Foto fehlt. In Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder gibt es dagegen Strukturen, die traditionell mit der Regierungsseite und Industrievertretern gut zusammenarbeiten. Eher als mit Protestbewegungen von der Basis. Und dieses Vertrauen in die Regierungsbemühungen, das Gesundheitswesen umzubauen, hängt auch mit einer bestimmten politischen Einstellung einer großen Zahl von Ärzten in den führenden Positionen zusammen. Die Ärzteparlamente haben hingegen in drei nacheinander folgenden Jahrestreffen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte abgelehnt. Die Regierung hat die Krankenkassen unter Druck gesetzt und dazu schweigen dann Ärzte in den Gremien, die mit der Regierung zusammenarbeiten.
Kann so eine Chipkarte nicht auch Vorteile haben - etwa bei der Vermeidung von Doppeluntersuchungen oder der Rezeptübermittlung?
Nicht so eine Karte, weil sie einen enormen Zeitaufwand in den Praxen verursacht. Den machen die technischen Vorteile nicht wett. Kosten, die dadurch eingespart werden können, sind nur Bruchteil der Gesamtkosten und können nicht für die Begründung einer ›zig Milliarden schweren Änderung des Gesundheitssystems herhalten. Dahinter stecken ganz andere Interessen.
Was denken Sie, welche?
Die Kontrolle der Patienten und der Ärzteschaft für eine monopolisierte Steuerung der Ausgaben im Gesundheitswesen … Wie soll ich es jetzt sagen? Die Gesundheit wird zu einer Ware, und es wird mehr verdient werden können mit kranken Menschen, wenn man sie unter Kontrolle hat.
Heißt das, Sie würden die e-Card begrüßen, wenn sie in einem demokratisch organisierten Gesundheitssystem eingeführt werden würde?
Nein, die Daten gehören nur dem Patienten und dem Arzt. Die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht muss eine Grundvoraussetzung für jede Modernisierung der Kommunikation im Gesundheitswesens sein. Das ist ohne Weiteres möglich.
Wie könnte das gehen?
Wir schlagen vor, dem Patienten sogenannte USB-Sticks in die Hand zu geben, auf denen alle wichtigen Daten drauf sind, allerdings freiwillig, so dass nicht der Arbeitsmediziner eines Konzerns dann sagen kann, nun geben Sie mir mal Ihren USB-Stick. Der Patient muss dann sagen können, ich habe gar keinen. Auch, wenn er einen hat. Sonst kann er immer wieder unter Druck gesetzt werden, seine persönlichen Daten, zum Beispiel bei der Einstellung in einer Firma, herauszugeben.
Was raten Sie den Patienten?
Patienten sollten ihrem Arzt eine Erklärung vorlegen, dass sie nicht damit einverstanden sind, wenn ihre Gesundheitsdaten online weitergegeben werden. Damit wird die Online-Vernetzung blockiert. Diese kurze Erklärung haben wir auf unserer Webseite abgedruckt, die kann sich jeder Patient herunterladen. Wir konnten nicht verhindern, dass die elektronischen Gesundheitskarten ausgegeben wurden. Allerdings haben wir jetzt nachgewiesen und öffentlich gemacht, dass sie illegal sind und eigentlich gar nicht verwendet werden dürfen. Und diese Aufforderung, dass der Arzt in der Praxis jetzt das nachholen soll, was die Kassen versäumt haben, nämlich die Überprüfung der Identität, die ist auch unrechtmäßig. Ärzte dürfen gar nicht die Herausgabe des Personalausweises fordern, das dürfen nur Polizisten unter bestimmten Bedingungen. Jeder Patient kann sich weigern, sich dort auszuweisen. Diese ganze Polizeitätigkeit passt einfach auch nicht in eine Arztpraxis. Da kommen Menschen hin, die krank sind. Und dann sollen sie erst mal ihre Identität nachweisen. Da kann es zu Aggressionen kommen, wenn jemand Schmerzen hat. Solche Situationen gefährden die MitarbeiterInnen in der Praxis.
Was wird das Bündnis jetzt tun?
Wir werden weiter darüber aufklären, dass die Daten in der Hand der Patienten und der sie behandelnden Ärzte bleiben müssen. Das schließt eine regionale Vernetzung von Ärzten nicht aus. Es gibt es auch schon Modelle, in denen die digitale Kommunikation durchaus genutzt wird - beispielsweise mit den USB-Sticks. Modernisierung ja, aber nur unter der Voraussetzung der vollständigen Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient sollte gewahrt bleiben und nicht durch fremde Interessen oder geldliche Zwänge behindert werden.
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