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Länder gegen EU-Klonfleisch

Bundesrat will schärferes Einfuhrverbot auch für Nachkommen

  • Marian Krüger
  • Lesedauer: 3 Min.
Die EU-Richtlinie zum Fleisch aus geklonten Tieren bietet nach Ansicht der Bundesländer zu viele Schlupflöcher.

Dem Bundesrat geht das von der EU-Kommission geplante Verbot der Einfuhr von geklonten Tieren und Klonfleisch nicht weit genug. Die Länder haben am Freitag die »vorläufigen Verbote«, die für fünf Jahre gelten sollen, zwar höflich begrüßt, ansonsten wollen sie aber alle Rücksichtnahmen auf die Klontierproduzenten wieder aus dem Entwurf der EU-Richtlinie streichen. »Das Klonen von Tieren, die Zucht von Klontieren und deren Vermarktung gehören komplett verboten«, sagte die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU). »Die Menschen in Deutschland wollen kein Klonfleisch, schon aus Achtung vor der Schöpfung.«

Ende vergangenen Jahres waren entsprechende Pläne des EU-Gesundheitskommissars Tonio Borg veröffentlicht worden. Sie sehen unter dem Etikett des »EU-weiten« Verbots zahlreiche Schlupflöcher für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Klontieren vor. Den Klontierproduzenten, die vor allem in den USA, Kanada, Argentinien, Australien und Brasilien sitzen, wird zwar die Einfuhr von manipulierten Tieren bzw. deren Fleisch und anderer aus ihnen hergestellten Lebensmittel verboten. Allerdings soll das Verbot nicht für Klontier-Nachkommen gelten. Eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die aus diesen »Filialgenerationen« hergestellt werden, soll es mit Rücksicht auf die Handelsbeziehungen mit »Drittländern«, wie die USA, Kanada und andere befreundete Nationen in der EU-Vorlage diskret genannt werden, nicht geben. Die Begründung dafür ist denkbar einfach und freundschaftlich: Die »Drittländer« verfügen weder über mit europäischen Maßstäben vergleichbare Systeme zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, noch wollen sie welche für die Klonprodukte einführen. Damit gesteht die Kommission praktisch selbst ein, dass Produkte, die aus den »Filialgenerationen« hergestellt werden, ohne Kontrolle in die Lebensmittelkette gelangen. Daran will sie auch nichts ändern.

Der Bundesrat dagegen will das Einfuhrverbot auch auf die Nachkommen geklonter Tiere und entsprechende Produkte ausdehnen. Und die Länder sind für eine strikte Kennzeichnungspflicht. Verboten werden soll darüber hinaus auch die Einfuhr von Samen und Eizellen. Das Verbot soll sich nicht nur auf das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden beziehen, sondern auch auf Geflügel, das die Kommission offenbar vergessen oder unterschlagen hatte.

Nach dem unlängst die Zulassung einer neuen Genmais-Sorte für Proteste gesorgt hatte, steht nun ein neuer Lebensmittelkonflikt mit der EU-Kommission ins Haus, die sehr genau weiß, dass die Vermarktung der »Filialgenerationen« für das Klonfleisch-Business zentral ist.

Geklonte Tiere werden in einem gentechnischen Verfahren im Labor gezeugt und dann einer Leihmutter eingepflanzt. Genetisch sind sie exakte Kopien lebender Tiere. Bislang sind die meisten Klone jedoch nicht lebensfähig. Sie sterben bereits im Mutterleib oder werden mit »Anomalien« geboren, wie die Kommission einräumen muss.

Auch der österreichische Bundesrat hat den Entwurf der EU-Richtlinie mit deutlichen Worten kritisiert. »Das Klonen von Tieren ist schlicht pervers«, sagte der sozialdemokratische Bundesrat Stefan Schennach. Klonen sei nicht nur aus Tierschutzgründen abzulehnen, unterstrich Schennach, sondern auch aus Gründen des Konsumentenschutzes und der Ethik. Außerdem fordert Österreich, dass ein wirksames Klonfleischverbot auch in die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit den USA (TTIPP) einbezogen wird.

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