Ermittlung mit Steuer-CD rechtens

Beschwerde von Schweizer Bankkunden gescheitert

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Koblenz. Die Verwertung einer gekauften Steuerdaten-CD durch Ermittler ist rechtens. Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof wies die Beschwerde eines Mannes zurück, wie das Gericht am Montag mitteilte. Das Vorgehen der Ermittler gegen den Mann wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung sei gerechtfertigt gewesen, so die Richter.

Der Beschwerdeführer, Kunde einer Schweizer Bank, sah den Angaben zufolge durch die Nutzung der Daten sein Recht auf ein faires Verfahren, sein Persönlichkeitsrecht und wegen einer Hausdurchsuchung sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt. Das Material hätte nicht verwendet werden dürfen, da der Ankauf der CD durch die Finanzbehörden von einem Privatmann rechtswidrig gewesen sei, begründete der Mann seine Beschwerde. Das sei nicht der Fall, urteilten die Richter. Das Vorgehen der Ermittler wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung sei gerechtfertigt gewesen.

Für die Zukunft setzte der Verfassungsgerichtshof allerdings Grenzen bei der Auswertung entsprechender Datensätze im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Die Koblenzer Richter mahnten insbesondere eine stärkere gerichtliche Kontrolle an. Die Gerichte seien gehalten, »zu überprüfen, wie sich das Ausmaß und der Grad der staatlichen Beteiligung hinsichtlich der Erlangung der Daten darstellen«, hieß es.

In einem ähnlichen Fall hatte 2010 das Bundesverfassungsgericht betont, es komme nicht darauf an, ob der Kauf ursprünglich rechtens gewesen sei. Seinerzeit ging es um eine CD mit Daten der Liechtensteiner LGT-Bank, die der Bundesnachrichtendienst gekauft und Steuerfahndern zur Verfügung gestellt hatte. Agenturen/nd

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