Was passiert mit der VL bei einer Kündigung?

Vermögenswirksame Leistung der Arbeitnehmer

  • Lesedauer: 2 Min.
»Vermögenswirksamen Leistungen« (VL) sind Zuschüsse des Arbeitgebers - meist zwischen sechs und 40 Euro monatlich. Sie sind im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgelegt.

Häufig werden die VL für Sparpläne oder Bausparverträge genutzt. Doch die finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber können Arbeitnehmer auch gezielt zur Altersvorsorge einsetzen, wenn sie den Sparzuschuss mittels einer Gehaltsumwandlung in ihre betriebliche Altersversorgung investieren. Damit mindert der Arbeitnehmer auch seine aktuelle Steuer- und Abgabenlast. Die Besteuerung wird in die Rentenphase verlagert, in der der Steuersatz in der Regel geringer ist. Wichtig: In Deutschland haben Arbeitnehmer ein gesetzliches Anrecht auf die Gehaltsumwandlung - auch Entgeltumwandlung genannt.

Der Arbeitnehmer vereinbart mit seinem Chef, dass der VL-Beitrag in eine Direktversicherung fließt. Voraussetzung dafür ist, dass der Tarifvertrag die Nutzung der VL für die betriebliche Altersversorgung vorsieht oder der Arbeitgeber an keinen Tarifvertrag gebunden ist und frei entscheiden kann.

Falls gewünscht, kann der Arbeitnehmer den Beitrag auch um seine Steuer- und Sozialabgabenersparnis erhöhen. Die Versicherung sucht der Arbeitgeber aus. Er führt als Versicherungsnehmer die Beiträge auch direkt ab.

Die Rente erhält der Arbeitnehmer, wenn er in den Ruhestand geht und gesetzliche Altersrente bezieht. Er erhält dann zusätzlich eine lebenslangen privaten Altersrente. Alternativ kann er auch eine einmalige Kapitalabfindung wählen.

Was passiert aber bei einer Kündigung oder einem Wechsel des Arbeitgebers? Ab Beginn der Versicherung hat der Arbeitnehmer ein uneingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht auf die Leistungen aus der Versicherung. Das heißt konkret: Dem Arbeitnehmer bleiben auch bei einem Jobwechsel die bis zum Ausscheiden erreichten Leistungen erhalten. Eine Weiterführung beim neuen Arbeitgeber ist möglich, sofern dieser das zulässt. Bei mehreren Jobs ist die Gehaltsumwandlung jedoch nur einmal möglich, und zwar im Rahmen des ersten Arbeitsverhältnisses. ERGO/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal