Anlage blendet

Urteil zu Photovoltaik

  • Lesedauer: 1 Min.

Lässt ein Hauseigentümer auf dem Dach eine Photovoltaikanlage installieren, die Sonnenlicht im Frühjahr täglich eine Stunde auf das Nachbargrundstück spiegelt (im Herbst eine halbe Stunde), beeinträchtigt dies den Nachbarn. Anspruch auf Schutzmaßnahmen hat er trotzdem nicht: Die Störung ist nur geringfügig, der Aufwand für Schutzmaßnahmen unverhältnismäßig hoch und wirtschaftlich unzumutbar, urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 3 U 46/13). jur-press/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.