Landtag lehnt Verbot von Zwangsvollstreckungen gegen Kommunen ab
Erfurt. Thüringens Kommunen müssen bei finanziellen Engpässen weiterhin mit einer Zwangsvollstreckung rechnen. Die Linksfraktion im Landtag scheiterte am Freitag mit einem Gesetzesvorstoß, solche Maßnahmen künftig zu verbieten, mit denen Schulden der Kommunen bei anderen öffentlichen Institutionen eingetrieben werden. In den vergangenen Monaten war gegen mehrere Kommunen die Zwangsvollstreckung veranlasst worden, weil sie unter anderem ihre Kreisumlage nicht mehr bezahlen konnten. Innenminister Jörg Geibert (CDU) betonte, dass die entsprechende Regelung in der Kommunalordnung eine Schutzvorschrift für die Kommunen sei und nicht abgeschafft werden dürfe. Demnach muss eine Vollstreckung gegen eine Kommune beim Landesverwaltungsamt genehmigt werden. Ähnlich äußerten sich auch Vertreter von SPD und FDP. Der Grünen-Abgeordnete Dirk Adams bemängelte, der Gesetzentwurf löse die eigentlichen Finanzprobleme der Kommunen nicht. Land und Kommunen trügen gemeinsam Verantwortung, dass die öffentliche Hand mehr ausgegeben als eingenommen habe. dpa/nd
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.