Landtag lehnt Verbot von Zwangsvollstreckungen gegen Kommunen ab

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Erfurt. Thüringens Kommunen müssen bei finanziellen Engpässen weiterhin mit einer Zwangsvollstreckung rechnen. Die Linksfraktion im Landtag scheiterte am Freitag mit einem Gesetzesvorstoß, solche Maßnahmen künftig zu verbieten, mit denen Schulden der Kommunen bei anderen öffentlichen Institutionen eingetrieben werden. In den vergangenen Monaten war gegen mehrere Kommunen die Zwangsvollstreckung veranlasst worden, weil sie unter anderem ihre Kreisumlage nicht mehr bezahlen konnten. Innenminister Jörg Geibert (CDU) betonte, dass die entsprechende Regelung in der Kommunalordnung eine Schutzvorschrift für die Kommunen sei und nicht abgeschafft werden dürfe. Demnach muss eine Vollstreckung gegen eine Kommune beim Landesverwaltungsamt genehmigt werden. Ähnlich äußerten sich auch Vertreter von SPD und FDP. Der Grünen-Abgeordnete Dirk Adams bemängelte, der Gesetzentwurf löse die eigentlichen Finanzprobleme der Kommunen nicht. Land und Kommunen trügen gemeinsam Verantwortung, dass die öffentliche Hand mehr ausgegeben als eingenommen habe. dpa/nd

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