Streit um Wahlrecht und Frauenquote

Urteil über Stimmzettel in Rheinland-Pfalz erwartet

  • Christian Schultz, Koblenz
  • Lesedauer: 2 Min.

Das umstrittene Kommunalwahlgesetz und die bei dem Urnengang zu verwendenden Stimmzettel beschäftigen am heutigen Freitag den Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz. Gemäß dem Gesetz soll auf den Zetteln die Grundgesetzformulierung »Männer und Frauen sind gleichberechtigt« stehen. Geplant ist zudem, Angaben zum Frauenanteil in den Kommunalparlamenten zwei Monate vor der Wahl am 25. Mai zu machen. Dagegen waren verfassungsrechtliche Bedenken laut geworden, da dies Wähler unerlaubt beeinflussen könnte.

Dass sich der VGH mit dem Thema befasst, das im politischen Mainz schon hohe Wellen geschlagen hat, geht auf einen Normenkontrollantrag der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen zurück. Damit soll geklärt werden, ob die Bestimmungen mit der Landesverfassung in Einklang stehen. Die Regierungspartner wollen mehr Frauen für Kommunalparlamente gewinnen. Deren Quote beträgt bislang nur 16,8 Prozent.

Rot-Grün hatte nach dem Normenkontrollantrag noch eine einstweilige Anordnung beantragt. Damit sollte eine rechtzeitige Entscheidung vor dem Druck der Stimmzettel sichergestellt werden, denn Normenkontrollanträge können erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Beraten werden neun VGH-Richter - die Höchstbesetzung - hinter verschlossenen Türen nicht nur über den Normenkontrollantrag, sondern auch über Verfassungsbeschwerden der Piratenpartei und dreier Bürger. Die sehen insbesondere den Grundsatz der Freiheit der Wahl verletzt. Nach den Beratungen soll das Ergebnis des VGH bekannt gegeben werden.

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags im Auftrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen war im März zu dem Ergebnis gekommen, dass die Aufdrucke - mit denen juristisches Neuland betreten wird - verfassungsrechtlich noch vertretbar sind. Es könne allerdings auch ein nennenswertes Risiko nicht ausgeschlossen werden, dass der VGH die Aufdrucke kippt, hieß es darin.

Noch am vergangenen Donnerstag war im Landtag ein Vorstoß der CDU-Opposition an der rot-grünen Mehrheit gescheitert. Die Union hatte zunächst den Aufdruck mit der Grundgesetzformulierung mitgetragen, legte an dem Tag dann aber einen Gesetzentwurf vor, der darauf wieder verzichtet. Nachdem sie überstimmt war, sagte CDU-Chefin Julia Klöckner im Plenum: »Erstmals in der Geschichte freier demokratischer Wahlen in Deutschland gibt es den Versuch des Gesetzgebers, den Wähler per amtlichen Stimmzettel in seiner freien Wahlentscheidung zu beeinflussen.« dpa/nd

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