Wichtige Änderungen

Wohn-Riester 2014

  • Lesedauer: 2 Min.
Der Gesetzgeber hat Verbesserungen beim Wohn-Riester beschlossen. Die Förderung wird flexibler nutzbar.

Für den Kauf oder Bau Ihres selbst genutzten Wohneigentums oder die Tilgung eines Immobiliendarlehens können Sie Ihr gefördertes Guthaben künftig bis zum Beginn der Auszahlungsphase flexibel entnehmen, wenn es mindestens 3000 Euro beträgt.

Vorteile
  • Sie können mit gefördertem Guthaben die Baufinanzierung Ihres selbst genutzten Wohneigentums ablösen.
  • Sie können die Förderung unter Voraussetzungen auch für barrierereduzierenden Umbau nutzen.
  • Sie haben nach einer Finanzierung mit Wohn-Riester mehr Entscheidungsfreiraum bei der Versteuerung der geförderten Beträge.
  • Sie haben beim Umzug nach einer Finanzierung mit Wohn-Riester mehr Zeit für die Reinvestition der geförderten Beträge.

 

Barrierereduzierender Umbau wird gefördert

Künftig können Sie Ihr Wohn-Riester-Guthaben auch für den barrierereduzierenden Umbau, etwa für alters- und behindertengerechtes Wohnen, verwenden. Voraussetzungen: Sie verwenden mindestens die Hälfte des Betrags für Maßnahmen, die den DIN-Vorgaben für barrierefreies Bauen entsprechen. Auch das restliche entnommene Guthaben müssen Sie zur Reduzierung von Barrieren in oder an der Immobilie verwenden.

Besitzen Sie Ihre Immobilie länger als drei Jahre, so müssen Sie mindestens 20 000 Euro gefördertes Guthaben für den Umbau aufwenden, bei einem kürzeren Zeitraum mindestens 6000 Euro. Beim Umbau mit Wohn-Riester-Guthaben können Sie keine sonstigen Zuschüsse in Anspruch nehmen.

Flexiblere Einmalbesteuerung

Bisher mussten Sie nach einer Finanzierung mit Wohn-Riester sofort zu Beginn der Auszahlungsphase zwischen einer reduzierten Einmalbesteuerung von 70 Prozent der geförderten Beträge und der Besteuerung in gleichen Raten bis zum 85. Lebensjahr wählen. Künftig können Sie sich mehr Zeit lassen und während der gesamten Auszahlungsphase das Angebot zur reduzierten Einmalbesteuerung in Anspruch nehmen.

Mehr Zeit für Reinvestition

Auch Fristen beim Auszug aus der mit Wohn-Riester finanzierten Immobilie wurden verlängert: Nach Ablauf des Jahres, in dem Sie ausgezogen sind, haben Sie künftig fünf Jahre Zeit, die geförderten Beträge in eine neue selbst genutzte Immobilie zu investieren.

Besitzen Sie bereits einen geförderten Bausparvertrag oder möchten Sie noch dieses Jahr einen abschließen, so ist der Hinweis nötig: Die Änderungen gelten ab 2014 auch für bestehende Verträge. lbs/nd

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