Kein Gefängnis für prügelnde Nazis

Anwälte der Opfer sind schockiert. Im Prozess um einen Angriff von Rechten sollen die Angeklagten nicht ins Gefängnis

  • Lesedauer: 2 Min.
Im Verfahren um eine Schlägerei vor einem Jugendclub in Sangerhausen kommen die fünf Täter wohl um eine Haftstrafe herum. Trotz eindeutig rechtsradikaler Gesinnung sieht der Staatsanwalt keine Handlungsmöglichkeit.

Halle. Im Prozess um eine Schlägerei 2011 vor einem Jugendclub in Sangerhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) sieht die Staatsanwaltschaft einen geplanten Überfall von Neonazis auf Punks nicht als erwiesen an. Jeder habe sich mit jedem geschlagen und sich gegenseitig provoziert, sagte Staatsanwalt Albrecht Wetzig am Montag vor dem Landgericht Halle. Der Staatsanwalt forderte für vier der fünf Angeklagten aus der rechten Szene mangels Beweisen Freispruch.

Ein 32 Jahre alter Angeklagter solle zu sieben Monaten Haft wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden. Dies könne drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, so Wetzig.

Zeugenaussagen seien teils widersprüchlich gewesen. »Es gab ein völlig unübersichtliches Kampfgeschehen. Eine Zuordnung von Einzelnen ist nicht möglich«, sagte der Staatsanwalt. Deshalb gelte, im Zweifel für den Angeklagten. Keinen Zweifel habe er an der rechtsradikalen Gesinnung der Männer.

Die fünf Männer im Alter von heute 22 bis 33 Jahren waren wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie sollen vor dem Jugendclub, wo ein Konzert stattfand, mehrere Punks teils mit Eisenstangen überfallen und verprügelt haben, hieß es in der Anklage.

Die Nebenklage zeigte sich vom Plädoyer der Staatsanwaltschaft schockiert. Die drei Anwälte der Opfer forderten für die Angeklagten eine Verurteilung wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Mehrere Menschen seien am Kopf verletzt worden. Ein konkretes Strafmaß nannten die Opferanwälte nicht. Die Verteidigung plädierte jeweils auf Freispruch. Das Urteil soll am 25. Juni gesprochen werden. dpa/nd

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