Eingekesselt: Organisator von Blockupy-Demo klagt gegen Land Hessen

Kläger Werner Rätz: Martialisches Auftreten der Beamten sei völlig unverhältnismäßig gewesen / Klage notfalls durch alle Instanze

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Frankfurt/Main. Das Land Hessen muss sich am Montag wegen des bundesweit kritisierten Polizeieinsatzes bei der Blockupy-Demonstration vor einem Jahr in Frankfurt vor dem Verwaltungsgericht verteidigen.

Kläger ist der Anmelder der Kundgebung, Werner Rätz. Der 62-Jährige aus Bonn will vom Gericht feststellen lassen, ob die Polizei den Demonstrationszug rechtswidrig aufgehalten und die Menschen eingekesselt hat. Das martialische Auftreten der Beamten sei völlig unverhältnismäßig gewesen, sagte Rätz der dpa. Wenn er nicht recht bekomme, werde er über alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.

Die Polizei hatte bei der Demo am 1. Juni 2013 fast zehn Stunden lang Demonstranten eingekesselt und auch Pfefferspray eingesetzt. Zur Begründung hieß es, von jedem einzelnen der rund 1000 Demonstranten hätten die Personalien festgehalten werden sollen, einige seien zudem gewaltbereit gewesen. Das Vorgehen der Beamten hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht geht es auch darum, ob es rechtmäßig war, Demonstranten von dem weiteren Zug auszuschließen. Beklagter ist das Land Hessen, vertreten durch das Polizeipräsidium Frankfurt. Mit einem Urteil kann bereits am ersten Tag gerechnet werden. dpa/nd

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