Konflikt um Mindestlohn geschlichtet
Koalition einigt sich bei umstrittenen Ausnahmen
Berlin. Union und SPD haben sich auf Änderungen am Mindestlohn-Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verständigt. Diese betreffen die Saisonarbeit, die Zeitungszustellung sowie die Ausgestaltung der Regeln für Praktikanten, teilten die arbeitsmarktpolitischen Sprecher Karl Schiewerling (CDU), Katja Mast (SPD) und Stephan Stracke (CSU) am Freitag mit.
Nach Informationen des »Handelsblatts« sollen bei Saisonarbeitern die Kosten für Kost und Logis mit dem Mindestlohn verrechnet werden dürfen. Freiwillige Praktika sollen demnach für drei Monate vom Mindestlohn ausgenommen werden. Zudem wurde die ursprünglich angedachte Regelung, Presseverlage bei den Sozialbeiträgen für Zeitungszusteller zu entlasten, wieder gekippt, wie das »Handelsblatt« am Freitag berichtete. Stattdessen sollten die Verlage 2015 um 25 Prozent und 2016 um 15 Prozent vom Mindestlohn abweichen dürfen. AFP/nd
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