Konflikt um Mindestlohn geschlichtet
Koalition einigt sich bei umstrittenen Ausnahmen
Berlin. Union und SPD haben sich auf Änderungen am Mindestlohn-Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verständigt. Diese betreffen die Saisonarbeit, die Zeitungszustellung sowie die Ausgestaltung der Regeln für Praktikanten, teilten die arbeitsmarktpolitischen Sprecher Karl Schiewerling (CDU), Katja Mast (SPD) und Stephan Stracke (CSU) am Freitag mit.
Nach Informationen des »Handelsblatts« sollen bei Saisonarbeitern die Kosten für Kost und Logis mit dem Mindestlohn verrechnet werden dürfen. Freiwillige Praktika sollen demnach für drei Monate vom Mindestlohn ausgenommen werden. Zudem wurde die ursprünglich angedachte Regelung, Presseverlage bei den Sozialbeiträgen für Zeitungszusteller zu entlasten, wieder gekippt, wie das »Handelsblatt« am Freitag berichtete. Stattdessen sollten die Verlage 2015 um 25 Prozent und 2016 um 15 Prozent vom Mindestlohn abweichen dürfen. AFP/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.