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Stressfrei ins neue Heim

Mietrecht: Tipps für einen gelungenen Auszug, Umzug und Einzug

  • Lesedauer: 4 Min.
Der Sommer macht Lust auf einen Tapetenwechsel. Statistisch gesehen ziehen die meisten Menschen in der Jahresmitte ins neue Zuhause.

Trotz Vorfreude auf die neuen vier Wände hält sich der Spaß am eigentlichen Umzug oft in Grenzen - denn hier gibt es Einiges zu bedenken. Klemens Erhard, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht aus der Schwelmer Kanzlei Erhard & Maas Rechtsanwälte und Partner von ROLAND Rechtsschutz, erklärt, was auf der To-do-Liste stehen muss, damit alles rechtlich stressfrei bleibt.

Punkt 1: Der neue Mietvertrag - vor der Unterschrift lieber genau hinschauen

Die Traumwohnung ist endlich gefunden. Nun fehlt für das neue Wohnglück nur noch eine Unterschrift. Doch bevor man unterzeichnet, sollte man genau hinschauen. Viele Verträge enthalten veraltete oder unwirksame Bestandteile. Zum Beispiel Klauseln, die den Mieter nach starren Fristen zu Schönheitsreparaturen an der Wohnung verpflichten. Auch bei der Wohnungsgröße macht es Sinn, selbst den Zollstock anzulegen - sogar noch im Nachhinein. Weicht die gemessene Quadratmeterzahl um mehr als 10 Prozent von der Angabe im Mietvertrag ab, kann der Mieter auch rückwirkend einen Teil der Miete einfordern.

Ein Tipp für Vermieter: Viele Eigentümerverbände bieten Musterverträge an, die von Juristen überarbeitet werden.

Punkt 2: Die alte Wohnung kündigen - nicht jeder Weg führt zum Ziel

Der nächste Punkt auf der To-do-Liste: Die alte Wohnung kündigen. Hier gilt nicht - wie oft angenommen - das Datum des Poststempels. Die Kündigung muss spätestens am Fristdatum auf dem Schreibtisch des Vermieters liegen.

Doch Vorsicht: Nicht jeder Versandweg ist rechtssicher. Bei einem Einwurf-Einschreiben wird die Zustellung zwar durch den Postboten quittiert. Vor Gericht wird das aber nicht immer als Nachweis anerkannt. Bei einem Einschreiben mit Rückschein bestätigt der Empfänger selbst, den Brief bekommen zu haben.

Einziges Problem: Kann der Vermieter den Brief nicht entgegennehmen, gilt die Kündigung als nicht zugestellt. Der Mieter hat leider keine Handhabe, wenn dann die Kündigungsfrist abläuft. Also das Schreiben besser persönlich und mit einem Zeugen abgeben.

Punkt 3: Alte Möbel vor die Tür - Passanten dürfen sich nicht bedienen

Ein Umzug ist der perfekte Zeitpunkt zum Ausmisten. Doch man sollte sich rechtzeitig informieren. Manche Kommunen bieten keine Abholung an, in anderen Städten hingegen ist sie kostenpflichtig. Zu beachten ist auch, welche Gegenstände man überhaupt auf die Straße stellen darf.

Ein Irrtum zum Sperrmüll hält sich übrigens hartnäckig. Auch wenn es verlockend ist - den antiken Stuhl oder das gut erhaltene Schuhregal vom Sperrmüll zu »stibitzen«, ist rechtswidrig. Die Gegenstände gehen automatisch in den Besitz der Gemeinde über. Ist der Sperrmüll in einer Stadt kostenpflichtig, dürfen die Nachbarn auch nicht eigene Möbel dazustellen.

Punkt 4: So bleibt der »Haussegen« gerade

Egal, ob Mieter ihre alte Wohnung übergeben oder die neue in Empfang nehmen: Man sollte in jedem Fall ein Übergabeprotokoll aufsetzen. Sowohl Mieter als auch Vermieter profitieren davon, alles detailliert und am besten sogar mit Fotos festzuhalten. So umgeht man später einen Rechtsstreit.

Was sicher nicht zum Frieden beiträgt: In der Annahme, so auf einfachem Wege die Kaution wiederzubekommen, behalten manche Mieter die letzten Monatsmieten ein. Das ist jedoch rechtswidrig. Denn Miet- und Kautionszahlung sind rechtlich gesehen nicht das Gleiche.

Ein weiterer Zankapfel bei der Wohnungsübergabe: knallige Farben und bunte Fototapeten. Beim Auszug sollten die Wände aber farblich dezent und vor allem leicht überstreichbar sein. Dass der Vermieter nur strahlend weiße Wände akzeptieren muss, ist und bleibt ein Irrtum.

Punkt 5: Der Tag des Umzugs - Vorsicht bei der Reservierung eines Parkplatzes

Sperrmüll entsorgt, Kisten gepackt, Transporter gemietet - nun kann es losgehen. Schnell noch mit ein paar Stühlen den Parkplatz vor der Tür sichern. Diese Art der Reservierung ist zwar gängig, aber rechtswidrig. Und sie kann richtig teuer werden. Bis zu 1000 Euro an Bußgeld können dann fällig werden. Wer sich einen Parkplatz reservieren will, muss beim Ordnungsamt eine kostenpflichtige Sondernutzungsgenehmigung einholen - und das rechtzeitig.

Und noch etwas sollte man frühzeitig organisieren: fleißige Umzugshelfer. Damit möglichst viele Freunde mit anpacken können, fällt das »Kistenschleppen« oft aufs Wochenende. Aus Rücksicht auf die Anwohner ist von einem Umzug am Sonntag aber eher abzuraten. Also den Umzug lieber auf den Samstag legen - dann klappt’s auch mit den neuen Nachbarn.

ROLAND Rechtsschutz/nd

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