Kein Paradigmenwechsel in Sicht

Koalition will höhere Leistungen für Pflege, eine grundsätzliche Reform bleibt weiter aus

  • Lesedauer: 3 Min.
Am Freitag beriet der Bundestag erstmals über die geplante Reform der Pflege. Sozialverbänden geht sie nicht weit genug.

Berlin. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) fordert eine bessere Bezahlung von Pflegekräften. Die Leistungen, die diese Fachkräfte erbringen, müssten sich auch in angemessener Vergütung widerspiegeln, sagte Gröhe am Freitag im Bundestag bei der ersten Beratung eines Gesetzes für Verbesserungen in der Pflege. Der Minister bezeichnete das Gesetz als »ersten kraftvollen Schritt« für die von der Regierung angestrebten Verbesserungen.

Die Gehälter fielen innerhalb der Branche sehr unterschiedlich aus, so Gröhe. Die Unterschiede zwischen den Ländern betrügen bis zu 800 Euro im Monat. Er erwarte auch angesichts des Fachkräftemangels eine »Angleichung nach oben«. Die LINKE forderte erneut einen Pflegemindestlohn von 12,50 Euro pro Stunde. »Ihr Gesetz schafft ein neues Einfallstor in prekäre Beschäftigung in der Pflege«, sagte die pflegepolitische Sprecherin der Fraktion, Pia Zimmermann.

Eckpunkte der Pflegereform

Die Koalition plant eine zweistufige Reform. Ab 2015 sollen die Leistungen in der ambulanten und stationären Pflege um im Schnitt vier Prozent angehoben werden. Auch die Leistungen für Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege steigen.

Als zweiter Schritt soll ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden, so dass grundsätzlich mehr Menschen Leistungen beziehen. Vor allem Demenzkranke profitieren dann auch von der Versicherung. Die drei Pflegestufen sollen auf fünf Pflegegrade umgestellt werden.

Über eine Milliarde Euro pro Jahr werden in den Vorsorgefonds fließen. Die geplante Beitragssteigerung von insgesamt 0,5 Prozent soll der Pflegeversicherung jährliche Mehreinnahmen von rund sechs Milliarden Euro bescheren. Agenturen/nd

 

Mit Blick auf die enormen Summen, die der Gesundheitsminister für die Reform ausgeben will, sagte die Pflegeexpertin der Grünen, Elisabeth Scharfenberg: »Geld allein macht noch keine Reform.« Die Leistungssteigerungen kosten nach Berechnungen des Gesundheitsministeriums 2,4 Milliarden Euro. Weitere 1,4 Milliarden Euro sollen in die stärkere Förderung altersgerechter Umbauten fließen. 500 Millionen Euro will Gröhe zur Verfügung stellen, um Pflegebedürftige mit Betreuungskräften zu unterstützen.

Das Gesetz werde nicht helfen, eine bessere Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf zu erreichen, so Scharfenberg. »Auch der Fachkräftemangel in der Pflege wird damit nicht gelöst«, sagte die Grünen-Politikerin. »Die wirklich brennenden Probleme packt dieses Gesetz nicht an.«

Um die größte Reform seit Einführung der Pflegeversicherung zu finanzieren, wird der Beitrag für alle Versicherten um zunächst 0,3 Prozentpunkte angehoben. Im nächsten Schritt soll er nochmals um 0,2 Prozentpunkte steigen. Die Leistungsverbesserungen sind der erste Teil der Reform. Zudem will die Koalition das Begutachtungssystem der Pflege erneuern, um Demenzkranke künftig besser berücksichtigen zu können. Ein Probeverfahren der Krankenkassen läuft bereits seit April. Ein Gesetz kündigte Gröhe für das kommende Jahr an.

Der Präsident des Sozialverbandes Deutschland, Adolf Bauer, kritisierte, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz »den zweiten Schritt vor dem ersten« mache. »Denn sie schafft Leistungsverbesserungen und definiert erst hinterher, wer einen Anspruch darauf hat.« Bauer warnte vor kommenden Herausforderungen für das Pflegesystem durch den demografischen Wandel. Bereits heute fehle gut ausgebildetes Fachpersonal.

Die Volkssolidarität begrüßte die Verbesserungen für Pflegebedürftige und Pflegende durch das Gesetz, forderte aber eine umfassende Reform. Der amtierende Präsident des Verbandes, Frank-Michael Pietzsch, sagte, ein »grundlegender Paradigmenwechsel in der Pflege« sei notwendig. Er forderte die baldige Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und eine bessere Finanzierung. Eine jährliche Anpassung der Leistungen sei notwendig. epd/nd

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