Gericht: Auch Minister dürfen sich negativ über NPD äußern
Saar-Bildungsressortchef Commerçon wertet Urteil als Erfolg für alle, die sich gegen Rassismus und Diskriminierung einsetzen
Saarbrücken. Auch Minister dürfen sich nach einem Verfassungsgerichtsurteil negativ über die rechtsradikale NPD äußern. Nach ihrer Niederlage gegen eine ähnliche Äußerung von Bundespräsident Joachim Gauck scheiterte die NPD am Dienstag vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes mit einer Organklage gegen Bildungsminister Ulrich Commerçon (SPD).
Dieser hatte im März bei einer Veranstaltung zum Projekt »Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage« vor einem Wiedererstarken der »braunen Brut« gewarnt. Die »NPDler« hatte er als »Wiedergänger der alten Nazis, die damals nicht nur Juden ausgrenzten und ermordeten«, bezeichnet. Die NPD sah dadurch das Neutralitätsgebot für Minister und den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien im Europa- und Kommunalwahlkampf verletzt.
Nach Ansicht des Gerichtshofs waren Commerçons Äußerungen aber durch die Verfassung gedeckt. Zudem betreibe die NPD den politischen Wettbewerb oft »diskreditierend«. Gerade sie dürfe nicht das Recht einfordern, dass sich »staatliche Organe nur in einer akademischen, zurückhaltend-distanzierten Sprache über sie und ihre Anhänger äußern«, sagte Verfassungsgerichtshofspräsident, Roland Rixecker. Er verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Rechtsstreit mit Bundespräsident Joachim Gauck vom Juni. Danach war eine ähnliche Äußerung von Gauck zulässig. Gauck hatte Ende August 2013 - also in Zeiten des Bundestagswahlkampfs - im Gespräch mit Schülern Rechtsextreme und NPD-Anhänger als »Spinner« bezeichnet. Der NPD-Anwalt argumentierte in der Verhandlung, man könne nicht den Bundespräsidenten mit Regierungsvertretern gleichsetzen, die an das Gleichheitsgebot für alle Parteien gebunden seien.
Commerçon wertete das Urteil als »Erfolg für alle, die sich gegen Rassismus und Diskriminierung und für Zivilcourage einsetzen«. Die NPD überziehe derzeit Regierungspolitiker, wie Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), mit einer Klagewelle. Hauptmotiv der NPD sei vermutlich, »Aufmerksamkeit zu erzielen und den Anschein zu erwecken, sie würde von staatlichen Organen schlecht behandelt.« dpa/nd
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