Ehrlich währt am längsten

Versicherungen und Provisionen

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 3 Min.
Beim Abschluss einer Versicherung, auch einer Berufsunfähigkeitsversicherung, ist selbst dem besten Berater zu misstrauen.

Plötzlich hatte es die Große Koalition ganz eilig: Kurz vor der Sommerpause verabschiedeten Unionsparten und SPD das sogenannte Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG). Es soll die Lebensversicherer fit machen für die schweren Zeiten des Niedrigzinses. In Berlin war zuvor hart gestritten worden zwischen Versicherungsgesellschaften, Vermittlern und Verbraucherverbänden.

Als Sieger ging die Versicherungslobby aus dem Streit hervor. Sie drückte das Provisionsgeheimnis durch. Ganz im Sinne der Versicherungslobby ist es nämlich, dass die eigentlich von der Bundesregierung geplante Offenlegung der Provisionen für den Vertrieb gekippt wurde. Diese Offenlegungspflicht auf Euro und Cent hätte nicht nur für Lebensversicherungen und Riester-Renten gegolten, sondern auch für Berufsunfähigkeitspolicen.

Dabei hängt in der Praxis viel von der Provision (lat. Vermittlungsgebühr) ab, denn die Vertriebsmaschinerie der Assekuranzkonzerne wird damit bestens geschmiert. Doch der Preis ist auch hier nicht alles.

Vorab sollten Sie überlegen, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig und für Sie finanziell möglich ist. Dazu bedarf es einer Strategie. Im fortgeschrittenen Alter ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eher dritt- oder viertrangig. Gerade für jüngere Leute sollte aber an erster Stelle stehen, die Arbeitskraft finanziell abzusichern. Erst danach gilt es, die möglichen Hinterbliebenen zu versorgen und für den Ruhestand vorzubauen.

Wer profitiert wirklich?

Vom Kauf einer Police profitiert zu allererst der Vertrieb: Das kann der selbstständige Vertreter eines Versicherungsunternehmens sein oder der Makler, der die Produkte mehrerer Anbieter vertritt, oder auch der Angestellte in der Sparkasse an der Ecke, der Policen des Versicherers XY verkauft.

Eine Faustformel besagt, dass die Provision für den Vermittler 3 bis 4 Prozent der Versicherungssumme beträgt. Wenn ein Kunde einen Vertrag abschließt, in den er monatlich 100 Euro einzahlt, kassiert der Vermittler schon mal 1500 Euro an Provision vom Versicherungsunternehmen. Doch die genaue Höhe variiert von Firma zu Firma, Vertriebsform zu Vertriebsform und von Produkt zu Produkt. Wenn Ihnen also ein bestimmtes Produkt angeboten wird, könnte es sein, dass dies nicht das Beste für Sie ist. Es könnte stattdessen das Produkt sein, für das der Vertreter die höchste Provision kassiert.

Falle: Gesundheitsfragebogen

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie selbst dem besten Berater misstrauen. Das gilt auch für den Gesundheitscheck. »Wenn der Gesundheitsfragebogen nicht wirklich vollständig ausgefüllt wird, weil der Vermittler unter allen Umständen einen Abschluss erzielen will, hat der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall möglicherweise das Nachsehen«, warnt Monika Maria Risch vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Tritt nämlich der Versicherungsfall »Berufsunfähigkeit« ein, geht die Durchsetzung von Versicherungsleistungen keineswegs immer reibungslos über die Bühne. In der Regel überprüft der Versicherer dann als erstes, ob bei Abschluss des Vertrages bereits Vorerkrankungen vorlagen, von denen er keine Kenntnis hatte.

Nicht um jeden Preis

An dem Dilemma hat auch die gesetzliche Einführung der Dokumentationspflicht im Jahr 2008 nicht viel geändert. Seither schreiben Vermittler ein Protokoll von jeder Beratung. Der Versicherungsvermittler ist unbedingt an einem Abschluss interessiert, schließlich hängt sein Einkommen nicht unwesentlich von der zu erwartenden Provision ab. Er will aber nicht riskieren, dass der Versicherer den Vertrag ablehnt, weil diesem das (gesundheitliche) Risiko zu groß ist - und der Vertreter will auch nicht riskieren, dass der Kunde abspringt, weil der Versicherer den Vertrag nur mit hohen Risikoaufschlägen gegenzeichnen will. Die Folge ist oft ein ungenau ausgefüllter Gesundheitsfragebogen.

Der Versicherungsnehmer erklärt im Streitfall, er habe bei Abschluss des Versicherungsvertrages alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet. Den Versicherungsvermittler, bei dem er den Vertrag abgeschlossen hatte, nennt er als Zeugen. Dieser bekundet dann aber in der Regel, dass weitere Angaben als die im Fragebogen erfassten vom Versicherungsnehmer nicht gemacht wurden. Damit steht der Verbraucher im Regen: Der Versicherer zahlt nicht! Ehrlich währt wohl auch bei Berufsunfähigkeitsversicherungen am längsten. Hermannus Pfeiffer

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