Sicherer Baugrund
Hausbau
Wie der Baugrund beschaffen ist, entscheidet mit, ob die Vorstellungen vom Haus realisiert werden können.
Das Problem: Kein Bau ohne Baugrundgutachten
Private Bauherren sollten sich von der Maxime leiten lassen: Ohne Baugrundgutachten baut man nicht. Diese Gutachten - auch Bodengutachten, Gutachten über die Baugrund- und Grundwasserverhältnisse oder laut DIN Geotechnischer Bericht genannt - untersuchen den Baugrund. Weder Bauherren noch Baufirmen wissen, was sich unter der Oberfläche verbirgt. Da der Baugrund aufgeschlossen werden muss, ist bei vielen Komplettanbietern ein Baugrundgutachten Teil des Leistungsangebotes. Private Bauherren sollten auf keinen Fall darauf verzichten.
Worauf es ankommt
Die Untersuchung des Baugrundes sollte so früh wie möglich erfolgen, am besten vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages. Zu Verhandlungsbeginn mit der Baufirma sollte es zur Grundlage für das Angebot gemacht und Bestandteil des Bauvertrages werden. Denn für die Bau- und Leistungsbeschreibung und den im Werkvertrag vereinbarten Pauschalfestpreis für das Errichten des Hauses werden immer Baugrundverhältnisse zugrunde gelegt. Wird später festgestellt, dass der Baugrund doch anders beschaffen ist, liegt das Planungs- und Finanzierungsrisiko ausschließlich bei den Bauherren.
Ausgaben nicht scheuen
Die Ausgaben für eine Baugrunduntersuchung betragen bei Einfamilienhäusern weniger als ein Prozent der Baukosten und stehen damit in keinem Verhältnis zu möglichen Planungsrisiken und Mehrkosten oder zum Aufwand für eine notfalls erforderliche Gründungs- und Bauwerkssanierung. Zur Erkundung des Bodens dienen Bohrungen und Sondierungen. Diese Felduntersuchungen werden durch Laborprüfungen ergänzt. Im Anschluss erfolgt die gutachterliche Auswertung und Dokumentation. So entsteht ein Gutachten, in dem Boden- und Grundwasserverhältnisse beschrieben sind und Schlussfolgerungen für die Bauausführung gezogen werden.
Empfehlungen des Gutachtens kontrollieren
Im Baugrundgutachten werden Aussagen für die Planung und vor allem die statische Berechnung des Hauses getroffen. Das betrifft die Eignung des Baugrundes, möglichen Bodenaustausch, erdstatische Berechnungskennwerte, zu erwartende Setzungen unter Belastung und Hinweise zu Gründungs- und Erdarbeiten. Gemeinsam mit dem Gutachter sollten private Bauherren die Einhaltung der getroffenen Empfehlungen kontrollieren.
Achtung: Schwerwiegenden Folgen vorbeugen
Wird die spezifische Situation des Baugrundes nicht beachtet, kann es zu schwerwiegenden Folgen kommen. Praxisbeispiele zeigen das. So können im Keller erhebliche Feuchteschäden auftreten, wenn in wasserstauenden Böden unsachgemäß ohne Ableitung anfallenden Wassers gebaut wird.
In einem anderen Fall hatte das Kellergeschoss nur eine Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser. Dass diese nicht ausreicht, wäre bei einer Baugrunduntersuchung deutlich geworden. Das Geld dafür war gespart worden.
In einem dritten Fall hatte sich trotz Baugrunduntersuchungen das Haus einseitig gesenkt. Nachträgliche exaktere und tiefere Bohrungen ergaben veränderte Bodenverhältnisse. Die Verbesserung des organischen Baugrundes verursachte Sanierungskosten von 47 000 Euro. BSB/nd
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