Noch ein Gesetz

René Heilig zum juristischen Eintrocknen der Terror-Finanzströme

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Islamische Staat ist bettelarm. Noch nicht gleich, aber bald. Denn bis zum Jahresende will die Bundesregierung ein Gesetz vorlegen, das Terrorismusfinanzierung zum eigenen Straftatbestand erhebt. So ein Papier mit Adlerwappen drauf wird Fanatiker in Irak, Syrien oder wo immer sich die Halsabschneider breit machen, hart treffen. Denen bleiben nur bescheidene Einnahmen aus dem Verkauf von Frauen, aus dem Schmuggel von Öl oder das, was sie durch Geiselnahme erpressen. Sie werden also gut haushalten müssen, mit den Schätzen, die sie in den Banken eroberter Städte eingesackt haben und noch einsacken werden. Falls der IS tatsächlich nach Deutschland käme, dann wohl zum Betteln vor dem Berliner KDW.

Mal ernsthaft. Klar muss man sich grenzüberschreitend bemühen, Terroristen aller Art - also auch die Führer der angeblichen Gotteskrieger - von jeglichen Finanzquellen abzuschneiden. Aber die Hintermänner spielen weder mit Kreissparkassen noch Kreisstaatsanwälten. Doch nur mal angenommen, so ein Gesetz hilft - wieso beginnt man erst jetzt mit dem Formulieren dieser Geheimwaffe? Hat man das nicht schon unmittelbar nach dem September-Terror von 2001 und dann in der Folge immer wieder getan? Regierungen haben im Anti-Terror-Kampf so oft und so gründlich Bürgerrechte eingeschränkt, dass wir gelernt haben, skeptisch zu sein.

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