Verein Allmende darf weiter hoffen

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 2 Min.

»Allmende bleibt« steht auf einem großen Transparent, das am Mittwochvormittag vor dem Berliner Landgericht gezeigt wird. Rund 40 Mitglieder und Unterstützer des »Vereins für alternative Migrationskultur« haben sich vor dem Gerichtsgebäude versammelt. Im Jahr 2006 hat der Verein seine Räume in Kreuzberg bezogen. Jetzt soll der Verein den Standort verlassen, weil der Hausbesitzer den Mietvertrag nicht verlängerte. Vor dem Berliner Landgericht ging es am Mittwoch nun um die Frage, ob die Kündigung Bestand hat. Der Rechtsanwalt von Allmende, Berndt Hintzelmann, sagt, dass er diese Frage verneine. Er beruft sich dabei auf einen Formfehler im Mietvertrag. In dem ist in der beigefügten Skizze der gemieteten Räume ein Zimmer eingezeichnet, das gar nicht existiert. Der Anwalt verweist auf Urteile in ähnlichen Fällen, wo wegen einer fehlerhaften Wohnraumskizze Mietverträge für nichtig erklärt wurden.

Für den Verein Allmende wäre eine solche Entscheidung nach dieser Rechtssprechung ein großer Erfolg. Denn der angefochtene Vertrag ist ein Gewerbemietvertrag mit vereinfachten Kündigungsfristen, die der Hausbesitzer in diesem Fall anwandte. Wäre der Vertrag ungültig, würden die längeren gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. »Dann hätten wir eine längere Frist und könnten noch eine Zeit in den Räumen bleiben«, erklärt Türkay Bali vom Verein Allmende dem »nd«. Am 19. November will das Berliner Landgericht seine Entscheidung verkünden. Die Solidarität für den Verein wächst unterdessen. Zahlreiche Mieterinitiativen und das Berliner Bündnis gegen Zwangsräumung haben ihre Unterstützung angekündigt.

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