Zeit zu handeln!

Fabian Lambeck über Schutzlücken für Frauen

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 1 Min.

In Deutschland steigt die Zahl der Anzeigen wegen Vergewaltigung, gleichzeitig geht die Zahl der Verurteilten aber zurück. Für diese Fehlentwicklung ist auch der Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Die Richter hatten die Anforderungen an den Tatbestand einer Vergewaltigung gleich mehrmals höher gesetzt. Dabei hatte die 1997 und 1998 vorgenommene Sexualstrafrechtsreform das Ziel, die rechtliche Lage betroffener Frauen zu verbessern. Doch die entsprechenden Regelungen des Paragrafen 177 reichen offenbar nicht aus, die Täter zu verurteilen.

Lange Zeit hatte das Bundesjustizministerium die Forderungen nach Schließung der Schutzlücken mit dem Hinweis zurückgewiesen, die bisherigen Regelungen reichten völlig aus. Doch offenbar fand bei Ressortleiter Heiko Maas ein Umdenken statt. Wenn es zukünftig zu Verurteilungen von Vorgesetzten kommt, die die Abhängigkeit ihrer Mitarbeiterinnen ausnutzen, um sie so zum Sex zu drängen, dann ist das nur zu begrüßen. Aber Vorsicht! Ob den Ankündigungen konkrete Gesetzesänderungen folgen, bleibt abzuwarten. Auch weil zahlreiche Juristen (überwiegend Männer) ihre Bedenken angemeldet haben. Aber zumindest beim BGH könnte sich die Lage ändern. Seit Juli sitzt dem Karlsruher Gericht mit Bettina Limperg erstmals eine Frau vor.

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