Was tun, wenn der Frost kommt

Tipps für Hauseigentümer

  • Lesedauer: 2 Min.
Bleiben die Temperaturen im Winter anhaltend unter dem Gefrierpunkt, besteht die Gefahr, dass Wasser in Leitungen oder Heizungsrohren einfriert. Ein riskantes Szenario für Mieter und Hausbesitzer, denn bei Tauwetter dehnt sich das gefrorene Wasser wieder aus, das Rohr kann platzen.

Leitungen in Außenwänden, in selten beheizten Räumen oder im Garten sind besonders gefährdet. Entstehen Risse in einer Leitung, dringt Wasser ins Mauerwerk. Kostspielige Schäden sind keine Seltenheit: 1,5 Millionen geplatzte Leitungsrohre zählt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (DVAG) jährlich und gibt Tipps, damit es nicht zu Frostschäden kommt.

Bei Leitungsschäden hilft eine Wohngebäudeversicherung

Ein Rohrbruch ist einfach erkennbar: An Wänden oder Decken bilden sich feuchte Flecken - im schlimmsten Fall steht die Wohnung unter Wasser. Ein solcher Schaden kann je nach Aufwand mehrere Tausend Euro kosten. Damit der Eigentümer dann nicht in finanzielle Engpässe kommt, hilft eine Wohngebäudeversicherung, die Kosten abzufedern. Entscheidend ist, dass das Risiko »Leitungswasser« in der Police mit eingeschlossen ist.

Finanziell abgedeckt ist der Wasseraustritt durch versicherte Schadenereignisse wie etwa Bruch- oder Frostschäden an Leitungsrohren. Eine Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel zusätzlich auch Schäden, die durch einen Brand oder etwa Sturm und Hagel entstehen.

Mit der Hausratversicherung gegen Einrichtungsschäden

Tropft es bei einem schweren Rohrbruch stark von der Decke, können schnell zusätzliche Schäden am Hausrat entstehen - etwa, wenn das Wasser auf empfindliche Einrichtungsgegenstände wie den Fernseher oder hochwertige Polstermöbel läuft. Kommt es bei einem Leitungswasserschaden durch zum Beispiel Rohrbruch zu Sachschäden an Hausratgegenständen, ersetzt eine Hausratversicherung die beschädigte Einrichtung oder zahlt anfallende Reparaturkosten. Versicherte sollten vorab prüfen, ob ihre Police auch Leitungswasserschäden mit einschließt. Entstandene Schäden sollten umgehend dem Versicherer gemeldet werden.

Tipps zum Schutz

  • Alle Wohnräume durchgehend beheizen - dabei sollte die Raumtemperatur nicht unter 17 Grad Celsius fallen.
  • Wird ein Gebäudeteil oder eine Wohnung nicht benutzt, sollten die Leitungen vor Frosteinbruch entleert und der Wasserzufluss abgedreht werden.
  • Ratsam ist, Außenanschlüsse oder Leitungen im Gartenhäuschen zu entleeren und die Zuleitung zu schließen.
  • Leitungen, die offen liegen, sollten durch gute Wärmedämmung isoliert werden oder durchwegs beheizt sein.
  • Offen stehende Kellerfenster während der kalten Winterzeit schließen. DVAG/nd
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