Neue Debatte zu Olympia-Befragung

Im Abgeordnetenhaus laufen Sondierungsgespräche zur Volksgesetzgebung an

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 3 Min.
Alle sind sich einig, dass die Berliner zu einer möglichen Olympia-Bewerbung befragt werden müssen. Unklar ist jedoch, wie das gehen soll. Im Landesparlament beginnen jetzt Verhandlungen dazu.

In die Diskussion um eine Olympia-Befragung der Berliner kommt Bewegung. Nach nd-Informationen gibt es erste Sondierungen der im Abgeordnetenhaus vertretenden Parteien, ob Verhandlungen bezüglich einer möglichen Reform der Volksgesetzgebung aufgenommen werden sollen. Dafür wäre dann möglicherweise eine Verfassungsänderung notwendig. »Der SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh hat sich nach den Herbstferien telefonisch gemeldet und nachgefragt, ob wir ernsthaft verhandeln wollen«, sagt der Fraktionschef der Linkspartei, Udo Wolf.

Hintergrund für die Gespräche ist eine mögliche Bewerbung Berlins für Olympische und Paralympische Sommerspiele 2024 oder 2028. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatte jüngst erklärt, das Deutschland ins Rennen gehen will - entweder mit Hamburg oder Berlin. In dem Beschluss des DOSB heißt es darüber hinaus: »In Abstimmung mit der Bewerberstadt ist zu geeigneter Zeit ein Bürgerentscheid abzuhalten.« Sollte sich der DOSB also im Frühjahr 2015 für Berlin entscheiden, dann müsste ein Weg gefunden werden, wie eine Abstimmung stattfinden kann. Bisher sind Volksentscheide nur dann möglich, wenn eine Initiative über ein mehrstufiges Verfahren des Unterschriftensammelns eine solche Abstimmung herbeiführt. Volksabstimmungen, die vom Senat angeordnet werden, sieht die Verfassung dagegen - aus gutem Grund - nicht vor.

Eine »Lex Olympia«, also ein gesondertes Gesetz für eine Olympia-Befragung, wird von den meisten abgelehnt. »Wenn aber in den Gesprächen über die Substanz der Volksgesetzgebung geredet werden kann, dann spricht nichts gegen die Einführung eines fakultativen Referendums nach Schweizer Vorbild«, sagt Udo Wolf. Seine Linksfraktion, die eine Olympia-Bewerbung unter den gegenwärtigen Bedingungen ablehnt, hat bereits ein ganzes Bündel von Maßnahmen für eine Änderung der Volksgesetzgebung geschnürt: Darin enthalten sind neue Quoren sowie die verbindliche Zusammenlegung von Volksentscheiden mit Wahlterminen.

Doch bis zu einer Reform der Volksgesetzgebung ist es ein weiter Weg. Zuständig für das konkrete Aushandeln einer Verfassungsänderung wären die rechtspolitischen Sprecher der Fraktionen. »Wir haben frühzeitig signalisiert, dass wir für solche Gespräche offen sind«, sagt Simon Weiß (parteilos). Er verweist auf ein Papier, dass seine Piratenfraktion vor der Sommerpause vorgelegt hat. Einen konkreten Vorstoß der Rechtspolitiker habe es bisher aber nicht gegeben, sagt Weiß.

Auch bei den Grünen liegt nichts Konkretes vor. »Der Senat muss einen Vorschlag unterbreiten, wie er seine versprochene verbindliche Volksabstimmung zu Olympia rechtlich sauber durchführen will«, sagt der Sprecher für Rechtspolitik, Dirk Behrendt. Grundsätzlich seien aber auch die Grünen gesprächsbereit. Sie fordern ebenfalls einen Ausbau der direkten Demokratie.

Bleiben die Regierungsfraktionen. Die CDU-Fraktion macht keinen Hehl daraus, dass sie eine Verfassungsänderung der Volksgesetzgebung kritisch sieht. »Das sehe ich nicht als zwingend an«, betont der Vizefraktionsvorsitzende der CDU, Stefan Evers. Denkbar wäre aus seiner Sicht ein Nutzen der »gängigen Instrumente«. Der Landessportbund (LSB) oder die großen Sportvereine etwa könnten über Unterschriftensammlungen einen Volksentscheid zu Olympia initiieren. Auch andere Möglichkeiten der verbindlichen Anerkennung von Bürgerbefragungen seien denkbar, so Evers. SPD und CDU seien dazu im Gespräch. »Abgeordnetenhaus und Senat erklären vorab, das Ergebnis als verbindlich zu akzeptieren«, heißt es auch in der Resolution der Koalitionsfraktionen und der Piraten zu Olympia.

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