EU genehmigt EEG-Umlage-Befreiung

Firmen müssen nur einen kleinen Teil zurückzahlen

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Der stromintensiven Industrie in Deutschland drohen keine Milliardenrückzahlungen wegen der Nachlässe bei der EEG-Umlage. Die EU genehmigte die Beihilfen nachträglich - als Ausnahmen.

Brüssel. Die Rabatte für stromintensive Unternehmen bei der Ökostromumlage sind weitgehend mit den Regelungen der EU vereinbar. Das teilte die Brüsseler EU-Kommission am Dienstag mit Blick auf die Jahre 2013 und 2014 mit. Damit sind milliardenschwere Nachforderungen für die deutsche Industrie endgültig vom Tisch. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hatte einst vor dem Verlust Tausender Arbeitsplätze gewarnt für den Fall, dass die Nachlässe komplett gestrichen würden.

Mit der Ökostromumlage fördert die Bundesregierung Strom aus Solaranlagen, Windrädern und Wasserkraft. Dafür bezahlen die Verbraucher. Stromintensive Industrien erhalten aber Rabatte. Dies soll sie im internationalen Wettbewerb stärken. Die EU-Kommission habe die Befreiungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2012 bis 2014 zum »überwiegenden Teil« genehmigt, teilte die Behörde am Dienstag in Brüssel mit. Ein »kleiner Teil der Befreiungen« sei aber höher gewesen als nach EU-Wettbewerbsrecht erlaubt und müsse zurückgezahlt werden.

Im Grundsatz hatte der frühere EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia diese Entscheidung bereits im Sommer dieses Jahres getroffen. Die EU-Kommission setzt diesen Beschluss nun im Detail um. Damals bezifferten deutsche Regierungskreise die Nachzahlungen auf etwa 30 Millionen Euro. Brüssel nannte dazu keine Zahlen.

Die Befreiungen von der Ökostromumlage (EEG-Umlage) stellten staatliche Beihilfen dar, unterstrich die EU-Kommission. Solche Unterstützung für Firmen muss von der Behörde genehmigt werden. Deshalb hatte Brüssel Ende 2013 ein Wettbewerbsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. In diesem Fall seien die Staatshilfen aber als Ausnahmen mit dem EU-Recht vereinbar, so die EU-Kommission. Denn es müsse eine Balance zwischen der Förderung der erneuerbaren Energien und dem Schutz der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gefunden werden, erklärte die neue Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Die schwarz-rote Bundesregierung betrachtet die Umlage demgegenüber nicht als Beihilfen, maßgeblich ist allerdings die Sicht der EU-Kommission.

Auch Stromversorger aus dem europäischen Ausland müssen die Ökostromumlage zahlen. Damit sie nicht benachteiligt werden, hat sich Deutschland verpflichtet, 50 Millionen Euro in Verbindungsleitungen und europäische Energieprojekte zu investieren. Auch dies hatte die EU-Kommission schon im Sommer bekanntgegeben.

Die Brüsseler Wettbewerbshüter klärten nun auch einen offenen Punkt beim neuen EEG, das seit August 2014 gilt. Die teilweise Befreiung von Eisenbahnunternehmen von der Ökostromumlage ist aus EU-Sicht demnach zwar auch eine staatliche Beihilfe. Sie sei aber gerechtfertigt, entschieden die Kommissare. Agenturen/nd

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