Der Umfang der Prüfpflichten

Rat für Eltern: Gericht urteilte über illegales Filesharing

  • Lesedauer: 2 Min.
Besteht der Verdacht, dass von einem Internetanschluss aus illegal Filme zum Tausch angeboten werden, muss der Anschlussinhaber die Nutzung seines Anschlusses kontrollieren.

Dabei reicht es aus, wenn er gegenüber seinen volljährigen Töchtern und ihren Freunden als weiteren Nutzern deutlich macht, dass Rechtsverletzungen über den Anschluss zu unterlassen sind. Eine Sperrung des WLAN-Zugangs ist bei Volljährigen nicht notwendig.

Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Rostock vom 31. Januar 2014 (Az. 3 O 1153/13), wie die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet.

Was ist Filesharing?

Filesharing (englisch für Dateien teilen, sinngemäß Dateifreigabe oder gemeinsamer Dateizugriff) ist das direkte Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des Internets (meist) unter Verwendung eines Filesharing-Netzwerks. Dabei befinden sich die Dateien normalerweise auf den Computern der einzelnen Teilnehmer oder dedizierten Servern, von wo sie an interessierte Nutzer verteilt werden. Für den Zugriff auf Filesharing-Netzwerke sind spezielle Computerprogramme, Browser oder Browser-Add-ons erforderlich. nd

 

Der Anschlussinhaber lebt mit seiner Lebensgefährtin, seinen zwei volljährigen Töchtern und dem Freund der einen Tochter zusammen. Beide Töchter haben jeweils einen Laptop und einen PC und verbringen viel Freizeit im Internet.

Nach einer Abmahnung wegen illegalen Filesharings wies der Vater seine Töchter und den Freund darauf hin, dass sie solche Dinge unterlassen müssten. Auch kontrollierte er die Computer der Töchter. Während der Mann mit seiner Lebensgefährtin eine Bekannte besuchte, wurde jedoch erneut über seine IP-Adresse ein Film illegal zum Download angeboten. Daraufhin wurde er verklagt.

Das Gericht stellte sich auf seine Seite. Der Anschlussinhaber habe mit der Ermahnung seiner Töchter und des Freundes ausreichende Vorkehrungen dafür getroffen, dass über seinen Internetanschluss kein illegales Filesharing mehr stattfindet. Damit sei der Mann seinen Prüf-, Kontroll- und Hinweispflichten gegenüber seinen Töchtern und dem Freund der Tochter ausreichend nachgekommen. Eine Sperrung des WLAN-Anschlusses sei schon allein aufgrund der Einschränkungen für ihn selbst nicht notwendig - vor allem auch, weil die anderen Nutzer ebenfalls volljährig seien. DAV/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal