Zinsen von Lebensversicherung
BGH-Urteil
In der Klage gegen den Allianz-Konzern ging es darum, wie die Versicherer die Beteiligung ihrer Kunden an Überschüssen und den sogenannten Bewertungsreserven im Detail regeln, wenn die Versicherungspolice abgelaufen ist.
Das Unternehmen habe bei der Berechnung der Zinsen keine Fehler gemacht und den Kläger insbesondere an den stillen Reserven ausreichend beteiligt, urteilte der BGH (Az. IV ZR 213/14). Auch eine weitergehende Auskunftspflicht des Unternehmens sah das Gericht nicht. Bereits die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.
Der Kläger und sein Anwalt behielten sich den Gang zum Bundesverfassungsgericht vor. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.