Zinsen von Lebensversicherung

BGH-Urteil

  • Lesedauer: 1 Min.
Ein Rentner scheiterte mit einer Klage gegen die Berechnung der Zinsen bei seiner Lebensversicherung. Der Bundesgerichtshof wies diese am 11. Februar 2015 als unbegründet zurück.

In der Klage gegen den Allianz-Konzern ging es darum, wie die Versicherer die Beteiligung ihrer Kunden an Überschüssen und den sogenannten Bewertungsreserven im Detail regeln, wenn die Versicherungspolice abgelaufen ist.

Das Unternehmen habe bei der Berechnung der Zinsen keine Fehler gemacht und den Kläger insbesondere an den stillen Reserven ausreichend beteiligt, urteilte der BGH (Az. IV ZR 213/14). Auch eine weitergehende Auskunftspflicht des Unternehmens sah das Gericht nicht. Bereits die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.

Der Kläger und sein Anwalt behielten sich den Gang zum Bundesverfassungsgericht vor. dpa/nd

- Anzeige -

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.